Ruhestand

Krankenversicherung im Ruhestand

Die meisten Ruheständler sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Nur wer die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich entweder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung versichern.

Andreas Limoser

Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
01. Januar 2023

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nimmt Ruheständler auf, die Anspruch auf die gesetzliche Rente haben und eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllen. Man muss mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich oder familienversichert gewesen sein. Wenn jemand beispielsweise 40 Jahre berufstätig war, muss er in den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Organisiert wird die Krankenversicherung der Rentner von den gesetzlichen Krankenkassen, beispielsweise den Allgemeinen Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen, den Ersatzkassen oder der Knappschaft. Diese prüfen bei Rentenantragstellung auch, ob die erforderliche Vorversicherungszeit vorliegt.

Die Aufnahmekriterien gelten auch für diejenigen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, zum Beispiel eine Witwenrente. Witwen und Witwer werden in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, wenn sie selbst oder der verstorbene Ehepartner die Vorversicherungszeit erfüllt.

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Die Kosten der Krankenversicherung

Für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gilt der allgemeine Beitragssatz ihrer Krankenkassen (14,6 Prozent, alle Werte Stand 2023). Der Eigenanteil in Höhe von 7,3 Prozent wird jeden Monat von der gesetzlichen Rente einbehalten. Den verbleibenden Versicherungsbeitrag von 7,3 Prozent zahlt die Rentenversicherung an die jeweilige Krankenkasse. Zusätzlich zahlen gesetzlich krankenversicherte Rentner noch die Hälfte des Zusatzbeitrags von durchschnittlich 1,6 Prozent.

Den Beitrag für die Pflegeversicherung müssen Ruheständler komplett selbst tragen. Er beträgt 3,05 Prozent der Rente, bei Kinderlosen 3,40 Prozent.

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