Erben & Vererben

Richtig vererben

Durch eine frühzeitige Regelung des Nachlasses lassen sich Steuern und Streitigkeiten vermeiden. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum zeigt im Handelsblatt auf, was dabei wichtig ist.

"Es ist weniger die Angst, sich mit seiner eigenen Endlichkeit zu beschäftigen, als vielmehr die Angst, etwas nicht geregelt zu haben", sagt Nachlassplanerin Tatjana Rosendorfer dem Handelsblatt. Sie empfiehlt, eine vollständige Bilanz aufzustellen: "Hier reicht eine grobe Aufstellung der einzelnen Vermögenswerte. Dabei sollte festgehalten werden, wem etwas gehört."  Laut Rosendorfer sei bei Ehepaaren oft nur ein Partner im Grundbuch eingetragen oder als Kontoinhaber vermerkt.

Die Nachlassplanerin empfiehlt außerdem, Schenkungen mit einem Nießbrauch zu kombinieren. „Das sorgt dafür, dass man als Schenkender bis zum Lebensende Erträge aus dem verschenkten Vermögen beziehen kann“, erläutert Tatjana Rosendorfer. Zusätzlich mindere der Wert des Nießbrauchs den Wert des verschenkten Vermögens aus Sicht des Finanzamts. Dadurch könne auch Vermögen, dessen Wert über den Freibeträgen liege, steuerfrei oder mit einer niedrigeren Steuerlast verschenkt werden. Eine Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt sei bei Immobilien und auch bei Wertpapierdepots möglich. 

Den vollständigen Artikel können Sie im Handelsblatt vom 16. Januar 2025 sowie auf der Website des Handelsblatts lesen (Abonnement notwendig).

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