Die Rentenansprüche sind steuerpflichtig
Doch zunächst sollten Ärzte und Zahnärzte ermitteln, wie ihre Steuersituation im Ruhestand aussehen wird. Die zusätzlich erworbenen Rentenansprüche unterliegen der Einkommenssteuer. Ob sich dies lohnt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Ruhestandsplanung mit mehreren Säulen
Die Ärzteversorgung ist zwar insgesamt leistungsstärker als die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings sollten auch Ärzte und Zahnärzte die Finanzierung ihres Ruhestandes auf mehrere Standbeine abstützen.