Stiftungen

Stiftung gründen: Wichtige Fragen zu Vermögen, Zweck und Steuern

Eine eigene gemeinnützige Stiftung gründen häufig Privatpersonen, die der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten mit dem Vermögen, das sie in den vergangenen Jahrzehnten bilden konnten. Mit der Stiftungsgründung können Sie dauerhaft positive Dinge verwirklichen. Stifterinnen und Stifter sowie ihre Stiftung können dabei sehr viel Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer und Einkommensteuer sparen. 

Daniel Schneider
Stiftungsexperte
Aktualisiert am
17. April 2024

Gute Gründe und Anlässe, eine Stiftung zu gründen

Die Gründe und Anlässe für eine Stiftungsgründung sind vielfältig. Viele Stifterinnen und Stifter regeln auf diese Weise ihren Nachlass. Einige haben keine geeigneten Erbinnen oder Erben, beispielsweise weil sie kinderlos sind oder ihre Nachkommen kein Interesse am Erbe haben, insbesondere wenn es um die Weiterführung eines Unternehmens geht. Viele überführen ihr Vermögen ganz oder zum Teil in eine Stiftung, damit ihr Geld nach Ihrem Tod eingesetzt wird, um Gutes zu tun.

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Eine eigene Stiftung gründen – das sollten Sie wissen

Lesen Sie, worauf Sie als Stifter achten sollten, wie Sie Fehler vermeiden und Geld sparen können.

Andere möchten ihr Lebenswerk in einer Stiftung zusammenhalten. Häufig geht es um den Erhalt eines Unternehmens oder um eine Kunstsammlung der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Auch eine Erbschaft oder ein Schicksalsschlag sind häufig Impulse. Wer seine Stiftung zu Lebzeiten gründet, für den kann die Tätigkeit in seiner Stiftung eine sinnvolle Tätigkeit im Ruhestand darstellen.

Berühmte Beispiele von Stiftungsgründungen von Privatpersonen

In Deutschland gibt es über 25.000 rechtsfähige, gemeinnützige Stiftungen von Privatpersonen. Jedes Jahr werden mehrere Hundert neue Stiftungen gegründet. Viele Stifterinnen und Stifter gehören zu der Generation, die dank dem wirtschaftlichen Aufschwung Deutschlands ein ansehnliches Vermögen bilden konnte und etwas davon der Gesellschaft zurückgeben möchten. Andere möchten mit der Stiftung sicherstellen, dass ihr Lebenswerk zusammengehalten wird. Einige Beispiele dienen der Inspiration.

  • Der Industrielle Alfred Nobel überführte den Großteil seines Vermögens in die "Nobel Foundation". Er war kinderlos und wollte die Wissenschaft fördern. Die Erträge des Stiftungsvermögens fließen in die Preisgelder für die jährlich verliehenen Nobel-Preise.
  • Der Unternehmer Robert Bosch stellte mit seiner Stiftung die Weiterführung seines Unternehmens sicher. Heute ist die Robert-Bosch-Stiftung Mehrheitseigner der Robert Bosch GmbH und fördert Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Bildung und Völkerverständigung.
  • SAP-Mitgründer Klaus Tschira gründete 1995 die Klaus-Tschira-Stiftung, um die Aufmerksamkeit für Naturwissenschaften, Mathematik und Informatik zu fördern. Hierfür brachte er privates Vermögen in die Stiftung ein und engagierte sich bis zu seinem Tod 2015 für ihre Ziele.
  • Die Dietmar-Hopp-Stiftung ist eine der größten Europas. Geprägt durch die Entbehrungen der Nachkriegsjahre wollte SAP-Mitgründer Dietmar Hopp der Gesellschaft etwas zurückgeben. Die Stiftung fördert Projekte gemeinnütziger Organisationen in den Bereichen Medizin, Bildung, Soziales, Jugendsport und Klimaschutz in der Metropolregion Rhein-Neckar. Das Stiftungsvermögen besteht überwiegend aus SAP-Aktien, die Dietmar Hopp aus seinem privaten Besitz eingebracht hat. 
  • Die Hertie-Stiftung baut auf dem Lebenswerk des Inhabers der Warenhauskette Hertie Georg Karg auf. Nach dessen Tod entschieden die Kinder und Erben, 1974 die "Gemeinnützige Hertie-Stiftung zur Förderung von Wissenschaft, Erziehung, Volks- und Berufsbildung" zu gründen und fast alle Unternehmensanteile dorthin zu überführen.
  • Die Carl-Zeiss-Stiftung wurde 1889 von dem Wissenschaftler und Unternehmer Prof. Dr. Ernst Abbe gegründet. Mit der Stiftungsgründung sicherte er den Fortbestand der Unternehmen Carl Zeiss AG und Schott AG, denn die Stiftung als Unternehmensinhaberin darf keine Aktien verkaufen. Die Stiftung fördert Forschungs- und Wissenschaftsprojekte, die aus den Dividenden der Unternehmen finanziert werden. 
  • Unternehmer Alfried Krupp hatte in seinem Testament verfügt, dass sein Vermögen in die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung einfließt. Die Stiftung ist größte Aktionärin des thyssenkrupp Konzerns. Mit den Erträgen fördert die Stiftung Projekte aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Kultur, Bildung, Gesundheit und Sport. Der Stiftungssitz ist das Geburtshaus Krupps, die Villa Hügel in Essen. 
  • Die Bertelsmann-Stiftung wurde 1977 von Reinhard Mohn errichtet. Die Stiftung fördert gesellschaftspolitische, kulturelle und soziale Projekte und sichert den Fortbestand der Bertelsmann AG, dessen Mehrheitseigentümerin die Stiftung ist.

Der beste Zeitpunkt, eine Stiftung zu gründen

Wer eine gemeinnützige Stiftung gründet, kann Einfluss darauf nehmen, was mit seinem Vermögen auch über seinen Tod hinaus geschehen soll. Die Stiftung kann man entweder schon zu Lebzeiten errichten oder durch eine Verfügung von Todes wegen begründen, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

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Viele Gründerinnen und Gründer bevorzugen eine Mischform: Sie errichten ihre Stiftung zu Lebzeiten und statten sie mit einer Minimaleinlage aus. Das erlaubt ihnen, ihre Stiftung nachhaltig zu prägen und gleichzeitig zu überwachen, dass alles in ihrem Sinn umgesetzt wird. Nach dem Tod hingegen könnte ein fehlerhaftes Testament zu einer Verzögerung bei der Stiftungserrichtung oder zu einem Ergebnis führen, das nicht im Sinne des Stifters ist.

Bei einer Gründung zu Lebzeiten können Stifterinnen und Stifter ergänzend in ihrem letzten Willen verfügen, dass später weitere Vermögenswerte aus dem Nachlass in die Stiftung fließen. Dabei ist zu beachten, dass man beim Vererben seines Vermögens die Pflichtteile der Erben wahren muss. Zu Lebzeiten hingegen kann man sein Vermögen frei verteilen und damit auch der Stiftung größere Summen zuwenden.

Stiftung gründen zu Lebzeiten und dabei Steuern sparen

Wird eine Stiftung bereits zu Lebzeiten gegründet, ergeben sich drei interessante Steuervorteile. Es bietet sich an, bereits zu Lebzeiten eine Stiftung zu gründen und dabei Einkommensteuer zu sparen. Im Erbfall können dann weitere Vermögenswerte erbschaftssteuerfrei in die Stiftung eingebracht werden. Mit diesem Vorgehen beseht die Gewissheit, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital wie gewünscht dem gemeinnützigen Zweck zugute kommen. Denn um Steuern zu sparen, muss das Geld gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Eine Stiftung kann etwa soziale oder gesellschaftliche Arbeit unterstützen, sich im Umweltschutz engagieren oder wissenschaftliche Forschung fördern.

1. Die Stiftung erhält das Kapital steuerfrei

Das Vermögen kann erbschafts- und schenkungssteuerfrei auf die Stiftung übertragen werden. Würde das Vermögen auf Verwandte der Steuerklasse II und III übertragen, entstünde eine Steuerbelastung zwischen 15 und 50 Prozent des Vermögens.

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Wie Sie Ihr Stiftungskapital erfolgreich anlegen

Das Merkblatt zeigt auf, wie Stiftungen mit ihrem Stiftungskapital die benötigte Rendite erzielen.

Die Steuerbefreiung gilt auch für Erbschaften, die potentielle Stifter gerade erst selbst bekommen haben. Bis zu 24 Monate nach dem Erhalt können sie diese steuerbegünstigt in eine Stiftung einbringen. Eine bereits darauf erhobene Erbschafts- oder Schenkungssteuer würde dann nachträglich aufgehoben. Dafür muss der Erbe beim Finanzamt eine Begünstigung beantragen.

2. Stifter sparen Einkommensteuern

Stifterinnen und Stifter dürfen das Kapital, das sie der Stiftung übertragen, als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Innerhalb von 10 Jahren dürften Einzelpersonen maximal 1 Million Euro abziehen, Ehepaare 2 Millionen Euro.

Wann man welchen Betrag abzieht, ist individuell steuerbar: In Jahren mit höherem Einkommen kann ein größerer Betrag zum Abzug gebracht werden, um das zu versteuernde Einkommen spürbar zu senken und von einem niedrigeren Steuersatz zu profitieren.

Darüber hinaus können weitere Beträge an die Stiftung gespendet werden. Dafür kann ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden, der bis zu 20 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte ausmachen kann.

3. Die Stiftung profitiert von Steuervorteilen

Auch die Einkünfte der Stiftung sind steuerfrei. Erzielt eine Stiftung mit ihren Kapitalanlagen positive Erträge, unterliegen diese nicht der Abgeltungssteuer von 25 Prozent (zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag). Damit kommen die Einnahmen vollständig dem Stiftungszweck zugute.

Diese Steuererleichterungen gelten nur für Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und von den Steuerbehörden als gemeinnützig anerkannt sind. Aber: Eine Stiftung ist kein Steuersparmodell, denn ihre Gründer trennen sich von ihrem Vermögen und bringen es unwiderruflich in die Stiftung ein; eine uneigennützige Einstellung gehört also dazu.

Beispiel: Steuerersparnis dank geplanter Stiftungsgründung

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich das auszahlt. Ein Ehepaar möchte 500.000 Euro in eine gemeinnützige Stiftung einbringen. Bei steuerbaren Jahreseinkünften von 200.000 Euro beträgt die Einkommensteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) 69.706 Euro.

Mit einer Stiftung bringt das Ehepaar fünf Jahre lang 100.000 Euro pro Jahr als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer in Abzug. Die steuerbaren Jahreseinkünfte sinken auf 100.000 Euro und die Einkommensteuer auf 25.618 Euro. Die Steuerersparnis beträgt 44.088 Euro pro Jahr und damit 220.442 Euro in den fünf Jahren. Die Steuerersparnis hängt von weiteren zu versteuernden Einkünften ab; je höher das Einkommen, desto mehr Steuern können gespart werden.

Wie viel Vermögen braucht man für die Stiftungsgründung?

Als Stiftungsgründer entscheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie in die Stiftung einbringen möchten. Ein gesetzliches Minimum gibt es nicht. Die Kapitalausstattung muss aber ausreichen, um den Stiftungszweck umsetzen zu können. Für den Anfang genügt ein liquides Startkapital von rund 100.000 Euro. Umsichtige Gründerinnen und Gründer stocken das Kapital ihrer Stiftung Jahr für Jahr auf und widmen ihrer Stiftung mit einer letztwilligen Verfügung den verbleibenden, frei verfügbaren Teil ihres Vermögens.

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Vermögensverwaltung für Stiftungen

Stiftungen müssen planbare Ausschüttungen erzielen und ihr Anlagekapital sichern. Das Merkblatt zeigt, wie das geht.

Wichtig: Wer eine Stiftung gründen möchte, muss vorab wichtige finanzielle Entscheidungen treffen, die gut überlegt sein wollen; denn nach der Stiftungsgründung sind sie praktisch nicht mehr revidierbar. Eine fundierte und langfristige Finanzplanung verhindert, dass Stifterinnen und Stifter zu Lebzeiten in Geld- oder Existenznot geraten. Auch hilft sie, die Steuervorteile bestmöglich auszuschöpfen.

Die fünf Schritte der Stiftungsgründung

  1. Finanzplanung: Wie viel Vermögen wollen Sie in die Stiftung geben: bei Gründung, in nachfolgenden Jahren und im Testament? Bedenken Sie, dass Sie Vermögen, das einmal in den Besitz der Stiftung übergegangen ist, nicht wieder zurückfordern können.
  2. Stiftungszweck: Welchen Zweck möchten Sie der Stiftung geben? Steuerlich begünstigt werden nur Stiftungen, die als gemeinnützig anerkannt sind.
  3. Stiftungstyp: Soll die Stiftung rechtsfähig oder treuhänderisch sein? Der Typ ist abhängig vom Zweck, vom Vermögensstock und von behördlichen Auflagen. 
  4. Behördengänge: Klären Sie die Stiftungsgründung im Vorfeld mit der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt ab, um sicherzustellen, dass diese ihre Zustimmung geben werden.
  5. Errichtung: Nun können Sie die Stiftung gründen und das Stiftungskapital übertragen.

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Weitere Informationen

Sie möchten wissen, ob die Gründung einer Stiftung für Sie eine gute Lösung ist? Die Expertinnen und Experten des VZ beraten und unterstützen Sie gern. 

Im Rahmen der "Gründungsberatung für Stifter" erstellen wir die Finanz- und Ruhestandsplanung und unterstützen Sie bei den Statuten, beim Organisationskonzept, bei Abklärungen, Vorprüfungen und der Verwaltung des Stiftungsvermögens. Wir unterstützen Sie beim gesamten Gründungsprozess und darüber hinaus, zum Beispiel bei der Verwaltung Ihres Stiftungskapitals.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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