Ruhestandsexperte Henrik Arning vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, welche Jahrgänge 2026 regulär und abschlagsfrei in Rente gehen können. Sie erfahren, wie teuer Abschläge werden können, wenn Sie frühzeitig in Rente gehen möchten.
Veröffentlicht am 10. Juni 2026
Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse zur Rente 2026
Wer 2026 in Rente gehen kann: Wer Ende 1959 oder bis Mitte 1960 geboren wurde, kann 2026 regulär und ohne Abschläge in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze liegt bei Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten, bei Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten.
Bestimmte Geburtsjahrgänge können ab 2026 abschlagsfrei in Frührente gehen: Versicherte der Jahrgänge 1961 bis 1963 können bereits 2026 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre nachweisen. Als besonders langjährig Versicherte ist ein Rentenbeginn bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.
Die Frührente mit Abschlägen erhält man ab 2026 unter folgenden Voraussetzungen: Wer 1963 geboren ist und nur 35 Versicherungsjahre erreicht, kann ebenfalls vorzeitig in Rente gehen, muss jedoch dauerhafte Abschläge hinnehmen. Beim frühestmöglichen Rentenstart beträgt die Kürzung der monatlichen Rente lebenslang bis zu 13,8 Prozent.