Ruhestandsexperte Julian Mayer vom VZ VermögensZentrum erklärt die wichtigsten Empfehlungen der Rentenkommission zur Frührente. Gemäß der Rentenreform soll unter anderem die abschlagsfreie Rente mit 63 abgeschafft werden und das Alter der Frührente mit Abschlägen auf 64 steigen.
Veröffentlicht am 23. September 2026
Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse zur Rentenreform
Rente mit 63 soll wegfallen: Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, soll künftig nicht mehr abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen können. Die bisherige Möglichkeit für besonders langjährig Versicherte soll damit entfallen und die Ruhestandsplanung verändern.
Das Rentenalter soll steigen: Die Frührente mit Abschlägen soll künftig statt ab 63 erst ab 64 möglich sein, vorausgesetzt man hat 35 Versichertenjahre. Die Regelaltersgrenze soll schrittweise auf 67,5 Jahre steigen.
Altersteilzeit und Minijobs werden unattraktiver: Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen, das Blockmodell entfallen. Auch die Sonderregeln für Minijobs sollen wegfallen – damit sinken attraktive Möglichkeiten für Hinzuverdienst im Ruhestand.