Rente nach 35 Jahren: Das sollten Sie wissen

Ruhestand

Niederlassungsleiter und Ruhestandsexperte Alexander Wunder vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, was Sie bei der Rente nach 35 Jahren beachten müssen. Sie gelten als langjährig Versicherte und können mit Abschlägen früher in Rente gehen.

Veröffentlicht am 29. Juli 2026

Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse zur Rente mit 35 Versichertenjahren

  1. 35 Versicherungsjahre eröffnen die Möglichkeit zur Frührente: Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, gilt als langjährig versichert. Neben Beitragszeiten zählen auch bestimmte Anrechnungszeiten, beispielsweise ein Studium oder Zeiten der Kinderziehung. Das ermöglicht es vielen Erwerbstätigen, diese Voraussetzung zu erfüllen.
  2. Rentenbezug ab 63 ist mit Abschlägen möglich: Langjährig Versicherte können ihre gesetzliche Rente bereits ab 63 beziehen. Allerdings wird bei der Frührente ein Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat fällig, der zwischen der persönlichen Regelaltersgrenze und dem tatsächlichen Rentenbeginn liegt.
  3. Entscheidung über Frührente nicht nur am Rentenalter festmachen: Ob ein früher Rentenbeginn sinnvoll ist, hängt von der Gesamtsituation ab. Weitere Einkünfte wie Betriebsrenten oder Mieteinnahmen sowie Steuer- und Sozialabgaben beeinflussen die Entscheidung. Eine Gesamtbetrachtung hilft, den finanziell sinnvollsten Zeitpunkt für den Rentenbezug zu wählen.

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