Rente mit Jahrgang 1964: So geht's

Ruhestand

Niederlassungsleiter und Ruhestandsexperte Daniel Schneider vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, wann Sie in Rente gehen können, wenn Sie Jahrgang 1964 sind – regulär und abschlagsfrei nach 45 Versichertenjahren. Er erklärt, ab wann die Frührente nach 35 Versichertenjahren möglich ist und um wie viel die Rente gekürzt wird.

Video produziert im Juli 2026

Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse für den Jahrgang 1964

  1. Der Jahrgang 1964 geht ab 2031 regulär in Rente: Wer 1964 geboren wurde, erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Der Jahrgang 1964 kann ab 2031 ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen und erhält die Altersrente in voller Höhe.
  2. Die Frührente ist ab 2027 möglich: Mit 45 Versichertenjahren können 1964 Geborene bereits 2029 abschlagsfrei in Rente gehen. Mit 35 Versichertenjahren kann der Jahrgang 1964 bereits ab 2027 in Frührente gehen, allerdings mit Abschlägen.
  3. Rente mit 63 kostet bis zu 14,4 Prozent Abschläge: Wer die Rente früher bezieht, muss Abschläge von 0,3 % pro Monat in Kauf nehmen. Geht man bereits mit 63 statt mit 67 in Rente, muss man einen Rentenabschlag von 14,4 Prozent einkalkulieren.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem kostenfreien Merkblatt "Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen"