Ruhestand

Rente mit Jahrgang 1964: So geht's

Niederlassungsleiter und Ruhestandsexperte Daniel Schneider vom VZ VermögensZentrum zeigt auf, wann Sie in Rente gehen können, wenn Sie Jahrgang 1964 sind – regulär und abschlagsfrei nach 45 Versichertenjahren. Er erklärt, ab wann die Frührente nach 35 Versichertenjahren möglich ist und um wie viel die Rente gekürzt wird.

Veröffentlicht am 4. August 2026