Ruhestand

Rente mit 63 Jahrgang 1965

Gehören Sie zum Geburtsjahrgang 1965 und möchten früher in Rente gehen? Ruhestandsexpertin Nicole Negru vom VZ VermögensZentrum erklärt, ab wann die Rente mit 63 möglich ist. Sie erfahren, welche Abschläge dabei anfallen und wie Sie die Rente mit 63 am besten vorbereitet.

Veröffentlicht am 22. Juni 2026

Das erfahren Sie im Video: Die 3 wichtigsten Erkenntnisse zur Rente mit 63 Jahrgang 1965

  1. Ab wann der Jahrgang 1965 mit 63 in Rente gehen kann: Wer 1965 geboren wurde, kann grundsätzlich ab 2028 mit 63 Jahren in Rente gehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Diese Form der Frührente ist jedoch nicht abschlagsfrei, sondern mit dauerhaften Kürzungen der Rentenzahlung verbunden.
  2. Wie hoch die Abschläge bei der Rente mit 63 sind: Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1965 liegt bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn bereits mit 63 führt zu lebenslangen Abschlägen von 14,4 %. Zusätzlich fehlen mehrere Jahre an Rentenbeiträgen, wodurch die spätere Rentenhöhe nochmals sinkt.
  3. Wie man die Rentenlücke schließt: Eine rechtzeitige Planung hilft, Versorgungslücken im Alter zu schließen. Spätestens ab Anfang 50 sollte bekannt sein, wie hoch die spätere Rentenlücke ausfällt und welches Vermögen bis zum Rentenstart aufgebaut werden muss, um den Lebensstandard zu sichern.

Mehr zum Thema "Rente mit 63" erfahren Sie in unserem kostenfreien Merkblatt "Rente mit 63: Kann ich mir das leisten?"