Dr. Tatjana Rosendorfer, Nachlassplanerin beim VZ VermögensZentrum, erklärt, dass ein Erbvertrag eine verbindliche Vereinbarung über Erben und Vermächtnisse darstellt, die nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Besonders sinnvoll ist er für Ehe- oder Lebenspartner, die sich gegenseitig absichern möchten.