Bei welcher Vorsorge gibt es Zuschüsse?
Die Basisrente (Rüruprente) ist ideal für Unternehmer, Selbstständige und Führungskräfte, die steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen möchten. In der Ansparphase profitieren Sie von doppelten Steuervorteilen: Sie dürfen Beiträge in beträchtlicher Höhe steuerlich geltend machen (2024: 27.565 Euro, Ehepaare das Doppelte) und der Wertzuwachs ist steuerfrei. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommenssteuer. Das VZ bietet eine kostengünstige Basisrente mit ETFs, die den Versicherungsschutz mit ETF-Anlagen verbindet. Im Merkblatt erfahren Sie alles Wichtige dazu.
Staatlich gefördert wird auch die Riester-Rente, bei der Sie Ihre Beiträge zum Beispiel in einen Fondssparplan oder eine Rentenversicherung einzahlen. Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person, die Kinderzulage 185 Euro für bis Ende 2007 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Allerdings dürfen Sie in der Steuererklärung höchstens 2.100 Euro als Sonderausgabe geltend machen.
Als Angestellter haben Sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL). Diese können Sie in bestimmte Anlagen einbringen, zum Beispiel in einen Bank-, Aktien- oder Fondssparplan, in die betriebliche Altersversorgung oder einen Bausparvertrag. Verdienen Sie weniger als 20.000 Euro (Ehepaare das Doppelte), erhalten Sie zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage. Beim Wertpapiersparen beträgt diese 20 Prozent der Vermögenswirksamen Leistungen.
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