Private Altersvorsorge

Riester, Rürup & Co: Staatlich gefördert für das Alter vorsorgen

Die private Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nicht nur Besserverdienende müssen zusätzlich vorsorgen, um ihren Lebensstandard auch im Ruhestand weiterführen zu können. Vorsorgeformen wie die Riester- und die Rürup-Rente bieten Steuervorteile oder staatliche Zuzahlungen. 2027 löst das neue Altersvorsorge-Depot die Riester-Rente ab.

Aktualisiert am

15. April 2026

Neu: Staatlich gefördertes Altersvorsorge-Depot

Anfang 2027 löst das neue Altersvorsorge-Depot die Riester-Rente ab. Vorsorgesparer zahlen in ein "AV-Depot" ein. Das Geld fließt günstig in ETFs und Fonds. Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. Im Ruhestand wird das Alterskapital entweder in einen Auszahlplan umgewandelt, der zeitlich begrenzt ist, oder in eine lebenslange Rente. Die Auszahlungen im Ruhestand müssen versteuert werden. Im Unterschied zur Riester-Rente müssen die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn nicht vollständig verfügbar sein. Dadurch sind höhere Renditen möglich. Neben privaten Angeboten soll es auch eine staatliche Standardlösung geben.

Das AV-Depot wird staatlich gefördert. Die Förderung ist deutlich umfangreicher als bei der Riester-Rente. Angestellte, Beamte, Freiberufler und Selbstständige erhalten eine staatliche Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr: Auf die ersten 360 Euro Beiträge 50 Prozent (max. 180 Euro) und für Beiträge zwischen 361 bis 1.800 Euro pro Jahr 25 Prozent (max. 360 Euro). Wer mindestens 300 Euro pro Jahr einzahlt, erhält darüber hinaus eine Zulage von 300 Euro pro Kind. Unter 25-Jährige erhalten bei Vertragsabschluss einen Bonus von 200 Euro.

Tipp: Vergleichen Sie die Angebote genau, auch was die Kosten angeht. Lassen Sie sich im Zweifel von unabhängigen Experten beraten.

Riester-Rente: Für alle Pflichtversicherten

Eine geförderte Riester-Rente kann jeder abschließen, der als Erwerbstätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das sind Angestellte ebenso wie Beamte, Soldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und geringfügig Beschäftigte. Sie können in eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag investieren.

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Förderung in der Ansparphase

Für die Beitragszahlungen erhalten sie pro Jahr Zuschüsse in Höhe von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden), was sich vor allem für Familien lohnt. Oder sie können jedes Jahr Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist vorteilhaft für Alleinstehende und Doppelverdiener. 

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Allerdings werden die Beiträge nachgelagert besteuert, so dass der Steuervorteil im Ruhestand zum Teil wieder verlorengeht. Auszahlungen aus Riester-Verträgen sind zu 100 Prozent zu versteuern. Bei Rentenversicherungen gilt dies für die Rentenauszahlungen wie bei einem Kapitalbezug, denn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kann man sich zu Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.

Verluste bei Ruhestand im Ausland

Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, verliert die Vorteile aus der Ansparphase. Rentner mit einem Hauptwohnsitz außerhalb der EU müssen alle Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kapitalerträge aus der Ansparphase bleiben aber erhalten, und auf die Riester-Renten muss in Deutschland keine Einkommenssteuer entrichtet werden.

Optionen für Riester-Sparer

Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte sich 2026 informieren, was er damit anfangen möchte. Riester-Verträge können weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Bei einer Kündigung hingegen müssen Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden. Es ist möglich, einen Riester-Vertrag in ein AV-Depot zu übertragen. Die staatliche Förderung erhält man entweder für einen Riester-Vertrag oder für ein AV-Depot, aber nicht für beides.

Rürup-Rente (Basisrente): Steuerbegünstigte Altersvorsorge

Die Rürup-Rente (Basisrente) steht jedem Steuerpflichtigen offen und ist die einzige staatlich geförderte Vorsorge für Unternehmer und Selbständige. Ledige können 2026 bis zu 30.826 Euro einzahlen (Ehepaare mit 61.652 Euro das Doppelte). Diese Beträge können vollumfänglich als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. 

In der Auszahlphase ist die Rente teilweise zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil liegt beim Rentenbeginn 2026 bei 84 Prozent und beim Rentenbeginn 2027 bei 84,5 Prozent. Bis 2058 steigt der Anteil jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente vollständig versteuern.

Steuerfreie Beiträge in die Betriebsrente

Förderfähig sind alle Angestellten, deren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Das kann beispielsweise eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein.

Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge in Form der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt in die Betriebsrente fließen und damit steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei bleiben. Die Höchstsumme liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Diese beträgt 2026 101.400 Euro und vier Prozent davon sind 4.056 Euro.

Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können 2026 weitere 4.056 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden (insgesamt 8.112 Euro). 

Auch hier geht der Steuervorteil in der Auszahlungsphase zum Teil wieder verloren, weil Betriebsrenten zu 100 Prozent zu versteuern sind.

Weitere Informationen

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