Offenlegung der Vergütungspolitik gem. Art 450 CRR

Nachfolgend kommt die VZ VermögensZentrum Bank AG (VZö Bank) Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter gemäß Art. 450 CRR offenzulegen.

Anforderungen

Bei der VZö Bank handelt es sich nicht um ein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 Abs. 3c KWG. 

Eine Offenlegungspflicht nach § 16 Abs. 1 InstitutsVergV trifft die VZö Bank nicht, da sie kein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 Abs. 3c KWG ist. Eine Offenlegungspflicht besteht nur im Hinblick auf § 16 Abs. 2 InstitutsVergV.

Umfang der Angaben

Die Angaben betreffen nicht nur Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der VZö Bank haben (sog. Risikoträger).

Allgemeines

Damit die VZö Bank langfristig erfolgreich bleiben kann, muss sie qualifizierte und loyale Mitarbeiter gewinnen, entwickeln und halten. An diesem Ziel orientiert sich auch ihr Vergütungssystem. Vergütungen sind so ausgestaltet, dass sie die Strategie der VZö Bank unterstützen und eine Unternehmenskultur fördern, die zum langfristigen Erfolg beiträgt. Bei allem, was Mitarbeiter tun, steht die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden im Zentrum. Darum werden alle Mitarbeiter daran gemessen, was sie direkt und indirekt zur Kundenzufriedenheit beitragen. Neben der finanziellen Vergütung sind auch nicht-monetäre Aspekte wichtig. Dazu zählen zum Beispiel ein offenes Arbeitsklima, ein ehrlicher Umgang miteinander und die Anerkennung individueller Leistungen. Die Vergütung stützt sich auf die folgenden Grundsätze.

Objektivität ist die Basis eines fairen Vergütungssystems und stellt sicher, dass niemand diskriminiert wird. Darum stehen objektive Kriterien bei der Festlegung von Vergütungen im Vordergrund.

Bei der VZö Bank spiegelt die Vergütung in erster Linie die Leistung und die Funktion einer Person (Kompetenzen und Verantwortung). Neben der individuellen Leistung wird die Arbeit im Team und über Abteilungen hinweg gefördert und anerkannt. In bestimmten Funktionen sind auch Erfahrung oder spezifisches Know-how wichtige Komponenten. Neben der fixen Entschädigung können Vergütungen variable Komponenten enthalten – vor allem dort, wo die individuelle Leistung messbar ist und direkt zum Erfolg des Unternehmens beiträgt.

Nur mit einem wettbewerbsfähigen Vergütungssystem kann genug Personal rekrutiert und gehalten werden. Darum orientieren wir uns an den Vergütungsmodellen von Unternehmen, die mit uns um Talente konkurrieren.

Die Unternehmenskultur der VZö Bank ist auf langfristigen Erfolg ausgerichtet. Das zeigt sich bei den Dienstleistungen, Prozessen und Strukturen und besonders bei der Entwicklung der Mitarbeiter. Auch das Vergütungssystem soll die langfristige und nachhaltige Entwicklung unterstützen. Darum sind vor allem die variablen Komponenten so ausgelegt, dass keine Konflikte zu den Interessen des Unternehmens entstehen. Zum Beispiel darf die Vergütung keine Anreize schaffen, unverhältnismäßige Risiken einzugehen. 

Kadermitarbeiter beziehen einen Teil ihrer variablen Vergütung in Form von gesperrten VZ-Holding Aktien. Das bringt ihre Interessen in Einklang mit denen der VZö Bank und verstärkt ihr langfristiges Engagement. Für Aktien aus dem Kaderbeteiligungsplan gilt eine dreijährige Sperrfrist. Die Sperrfrist bleibt auch dann bestehen, wenn Inhaber solcher Aktien die VZö Bank vor dem Ablauf der Sperrfrist verlassen. Wenn sie hingegen in Rente gehen, werden ihre Aktien von der Sperrfrist befreit. Teilnehmer am Kaderbeteiligungsprogramm erhalten pro bezogener Aktie gleichzeitig zwei Gratisoptionen. Der Ausübungspreis der Option beträgt 110 Prozent des Zuteilungspreises der VZ-Holding Aktie.

Die Optionen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und können nur gegen Aktien eingetauscht werden; ein Barausgleich ist ausgeschlossen. Zudem sind die Optionen drei Jahre lang gesperrt und verfallen wertlos, falls der Kadermitarbeiter die VZö Bank in dieser Zeit verlässt. Kadermitarbeiter haben nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Monate Zeit, um ihre freien Optionen auszuüben. Wenn sie in Rente gehen, werden alle Optionen von der Sperrfrist befreit. In diesem Fall müssen sie alle ihre Optionen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausüben.

1. Verantwortlichkeit für die Vergütungspolitik (Art. 450 Abs. 1 lit. a)

Der Vorstand der VZö Bank ist für die Prozesse sowie die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme verantwortlich. Für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme betreffend den Vorstand ist der Aufsichtsrat verantwortlich.

Innerhalb des Vorstands ist kein Mitglied speziell für Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung zuständig. Vielmehr beruht die Vergütungspolitik auf einem gemeinsamen Prozess innerhalb des Vorstands. Der Vorstand prüft das Vergütungssystem für die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich und passt dieses ggf. anlassbezogen an. In einer Vorstandssitzung Ende des Kalenderjahres nimmt der Vorstand die jährliche Überprüfung der Einhaltung der Institutsvergütungsverordnung vor und stellt dabei fest, dass die Mitarbeitervergütung angemessen im Sinne der Institutsvergütungsverordnung ist.

Der Vorstand berichtet mindestens einmal jährlich über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeiter an den Aufsichtsrat. Im Aufsichtsrat besteht kein separater Vergütungskontrollausschuss. Stattdessen befasst sich dieser mindestens einmal jährlich im Rahmen seiner Sitzung mit Aspekten der Vergütungspolitik und -aufsicht. Insbesondere prüft er, ob die Festlegungen in Bezug auf das Vergütungssystem für den Vorstand noch angemessen sind.  Zudem überwacht der Aufsichtsrat die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter. Der Aufsichtsrat befasste sich in seiner Sitzung am 22. November 2023 mit der Vergütungspolitik und -aufsicht. Dabei erstattete der Vorstand Bericht über die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Mitarbeiter. Die Kontrolleinheiten wurden bei der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme angemessen beteiligt. Bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme wurden teilweise externe Stellen innerhalb des VZ-Konzerns einbezogen.

2. Verknüpfung von Vergütung und Erfolg sowie Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems, Erfolgskriterien und Parameter (Art. 450 Abs. 1 lit. b und c)

a. Vergütung des Vorstands

Die Vergütung von Mitgliedern des Vorstands der VZö Bank besteht aus fixen und variablen Bestandteilen (inkl. Optionen). Sonstige variable Vergütungsbestandteile wurden daneben bislang nicht gewährt. Der Aufsichtsrat hat von der Möglichkeit, auf der Grundlage einer im Voraus abgeschlossenen Zielvereinbarung einen Sonderbonus zu gewähren, keinen Gebrauch gemacht. 

Als Kriterien für die Erfolgsmessung dient die Bewertung im Vorfeld festgelegter qualitativer und quantitativer Faktoren.

Die Rechte aus den Optionen, die den Vorstandsmitgliedern für die Zwecke der variablen Vergütung zugeteilt wurden, ergeben sich aus dem Kaderbeteiligungsprogramm der Jahre 2017-2019. Die Optionen sollen Verhaltensanreize im Sinne einer auf die Interessen der Aktionäre ausgerichteten Geschäftspolitik nach dem Shareholder-Value-Prinzip setzen, die die langfristige Wertsteigerung der Beteiligung der Aktionäre fördert. In diesem Sinne sind die Ausübung der Aktienoptionen und damit der Erwerb von Aktien frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist von drei bis maximal sechs Jahren möglich. Des Weiteren ergibt sich eine Sperrfrist zum Verkauf von Aktien von drei Jahren. Zudem bringt die Optionsausübung nur Vorteile, wenn der Aktienkurs der VZ Holding über diesen Zeitraum mehr als 10% (Ausübungspreis 110%) gewachsen ist. 

Die zugeteilten Optionen können - vorbehaltlich der Erfüllung der von Ausübungsvoraussetzungen – mehrmals jährlich in Tranchen ausgeübt werden. Der variable Anteil an der Gesamtvergütung darf pro Jahr jeweils nicht das Jahresfestgehalt überschreiten.

b. Vergütung von Mitarbeitern 

Die Vergütung der Mitarbeiter der VZö Bank besteht bei einem Teil der Mitarbeiter ausschließlich aus fixen und bei einem Teil sowohl aus fixen als auch aus variablen Vergütungsbestandteilen.

c. Mitarbeiter mit fixer und variabler Vergütung 

Bei der VZö Bank wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Mitarbeitervergütungen unterschieden. Eine Gruppe von Mitarbeitern hat ausschließlich eine fixe Vergütung. Eine andere Gruppe hat neben der fixen Vergütung auch eine variable Vergütung. Bei Mitarbeitern mit einer variablen Vergütung wird unterschieden zwischen Mitarbeitern, die ausschließlich Optionen zum Kauf von Aktien der VZ Holding erhalten und Mitarbeitern, die zusätzlich/alternativ aufgrund von bestimmten Kriterien eine variable Vergütung erhalten. 

Mit den variablen Vergütungsbestandteilen sollen wirksame Verhaltensanreize mit dem Ziel gesetzt werden, die Strategien der VZö Bank umzusetzen, das Shareholder-Value-Prinzip zu fördern und zugleich die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. 

Die Höhe der dem jeweiligen Mitarbeiter zustehenden variablen Vergütung (bestimmt sich nach dem Erreichen des für das jeweilige Geschäftsjahr im Hinblick auf das Jahresergebnis festgesetzten Unternehmensziels sowie dem Erreichungsgrad persönlicher Ziele des jeweiligen Mitarbeiters, welche von Arbeitsbereich und Funktion des Mitarbeiters abhängen und in jährlichen Zielvereinbarungsgesprächen festgelegt werden. Die persönlichen Ziele sollen sowohl qualitativer als auch quantitativer Art sein und dienen der effektiven Messung der Leistung und des Erfolgs des jeweiligen Mitarbeiters. 

Durch die Schaffung der Vorgaben hinsichtlich der persönlichen Ziele von Mitarbeitern der Kontrolleinheiten und Mitarbeitern der kontrollierten Einheiten wird gewährleistet, dass die Vergütungssysteme von Mitarbeitern der Kontrolleinheiten ihrer Überwachungsfunktion nicht zuwiderlaufen. 

Variable Vergütungsbestandteile wie bspw. Optionen sind auf den langfristigen Erfolg ausgerichtet und können, wenn die wirtschaftliche Lage des VZ (Aktienkurs) nicht nachhaltig positiv ist, komplett entfallen. 

Einzelvertraglich begründete Ansprüche auf Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht, bestehen nicht.

d. Mitarbeiter mit ausschließlich fixer Vergütung ohne Teilnahme am Kaderbeteiligungsprogramm

Ein Teil der Mitarbeiter hat ausschließlich eine fixe Vergütung. Diese setzen sich aus Mitarbeitern zusammen, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht am Kaderbeteiligungsplan der VZö Bank teilnehmen können, da sie bspw. noch nicht auf das Level Consultant befördert wurden oder aufgrund der Tätigkeit nicht dafür vorgesehen sind.

e. Mitarbeiter mit ausschließlich fixer Vergütung mit Teilnahme am Kaderbeteiligungsprogramm

Ein Teil der Mitarbeiter (ab Stufe Consultant) hat die Möglichkeit, mit einem Teil seines 13. Gehalt Aktien der VZ Holding zu erwerben. Für jede der erworbenen Aktien erhalten die Mitarbeiter zwei Optionen, mit denen sie nach drei bis sechs Jahren für den Preis der Aktien inkl. eines festgelegten Aufschlags weitere Aktien erwerben können. Alternativ kann der Mitarbeiter die Aktien erwerben und sofort wieder verkaufen. 

Mit den variablen Vergütungsbestandteilen sollen wirksame Verhaltensanreize mit dem Ziel gesetzt werden, die Strategien der VZö Bank umzusetzen, das Shareholder-Value-Prinzip zu fördern und zugleich die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. 

Mitarbeiter ab der Stufe Consultant erhalten für das 13. Monatsgehalt eine fixe Vergütung mit dem Faktor von 1,2. Darüberhinausgehende Vergütungen werden der variablen Vergütung zugerechnet. Garantierte variable Vergütungsbestandteile werden von der VZö Bank nicht gewährt.

3. Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil (Art. 450 Abs. 1 lit. d) 

a. Mitglieder des Vorstands

Das Verhältnis von fixen zu variablen Vergütungsbestandteilen liegt bei den Vorstandsmitgliedern innerhalb der gesetzlichen Grenze des § 25a Abs. 5 S. 2 KWG, wonach die variable Vergütung jeweils 100 Prozent der fixen Vergütung für jeden einzelnen Geschäftsleiter nicht überschreiten darf. 

Im Kaderbeteiligungsplan ist entsprechend sichergestellt, dass der Wert der ausübbaren Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung jeweils 100% des dem jeweiligen Vorstandsmitglied für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Festgehalt nicht überschreitet (wobei andere variable Vergütungsbestandteile in die Berechnung mit einzubeziehen sind). 

Im Kaderbeteiligungsplan ist in der Praxis sichergestellt, dass der Wert der in den drei jährlichen Tranchen für 2021, 2022 und 2023 ausübbaren Optionen im Zeitpunkt der Zuteilung jeweils 100% des dem jeweiligen Vorstandsmitglied für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Festgehalts nicht überschreitet (wobei andere variable Vergütungsbestandteile in die Berechnung mit einzubeziehen sind). 

Dieses wurde auch analog auf die Generalbevollmächtigten angewandt.

b. Mitarbeiter 

Das Verhältnis von fixen zu variablen Vergütungsbestandteilen ist der Höhe nach begrenzt, um Anreizen zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken zu begegnen. Die variablen baren Vergütungsbestandteile dürfen daher, abhängig von der Hierarchiestufe, der Qualifikation, der Erfahrung sowie Art und dem Umfang der anvertrauten Tätigkeiten, bei 

  • Kaderstufe 1 zwischen 50% und 75% liegen
  • Kaderstufe 2 zwischen 40% und 60% liegen
  • Kaderstufe 3 zwischen 30% und 45% liegen
  • Kaderstufe 4 zwischen 20% und 30% liegen

4. Quantitative Angaben zur Vergütung der Geschäftsleiter und Mitarbeiter der VZö Bank (Art. 450 Abs. 1 lit. h, i und j CRR; § 16 Abs. 2 InstitutsVergV) 

Insgesamt hat die VZö Bank für das Geschäftsjahr 2023 an ihre Vorstände und alle Mitarbeiter fixe Vergütungen in Höhe von 4.441.366 EUR und variable Vergütungen in Höhe von 430.253 EUR gewährt bzw. bezahlt. Eine variable Vergütung erhielten 26 Personen.

 

  Vorstand (drei Personen) Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil (sieben Personen)
Fixe Vergütungen

641.149 EUR

718.199 EUR

Variable Vergütungen 

154.400 EUR

89.466 EUR

Variable Vergütungen Optionen

29.612 EUR

11.219 Euro

Beträge und Form der variablen Vergütung

Bargeld/Aktien, Optionen

Bargeld/Aktien, Optionen

Beträge der ausstehenden zurückbehaltenen Vergütung (erdient)

Beträge der ausstehenden zurückbehaltenen Vergütung (noch nicht erdient)

Zurückbehaltenen Vergütung, die während des Geschäftsjahres gewährt, ausgezahlt oder infolge von Leistungsanpassungen gekürzt wurde

Die VZö Bank hat während des Geschäftsjahrs 2023 keine Neueinstellungsprämie gezahlt. Abfindungen wurden keine gezahlt. 

Die VZö Bank hat im Geschäftsjahr 2023 keiner Einzelperson eine Vergütung gewährt, die sich auf 1 Mio. EUR oder mehr belief.

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