Hohe Sicherheit beim VZ VermögensZentrum
Factsheet
Damit wir Ihre Börsenaufträge reibungslos und ohne Zeitverzögerung abwickeln können, bitten wir Sie, sämtliche Aufträge mit folgenden Angaben zu versehen:
Wertpapiere und Fondsanteile: Gewünschte Stückzahl angeben.
Gläubigerpapiere (z.B. Anleihen): gewünschten Nennwert angeben. Beachten Sie bei der Angabe des Nennwerts die Stückelung des jeweiligen Titels. Stückelungen betragen in der Regel 1.000 oder 5.000 Währungseinheiten oder ein Vielfaches davon.
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Die Angabe einer WKN (Wertpapierkennnummer) oder ISIN (International Securities Identification Number) ist wichtig für die eindeutige Identifikation eines Wertpapiers. Die WKN wird in Deutschland verwendet, die ISIN hingegen ist eine weltweit akzeptierte Bezeichnung.
Um Fehler oder Missverständnisse gänzlich auszuschließen, ist zusätzlich eine genaue Titelbezeichnung in Worten nötig. Am folgenden Beispiel soll die Wichtigkeit der genauen Identifikation eines Wertpapiers aufgezeigt werden:
Das VZ VermögensZentrum bietet die folgenden Auftragsarten an.
Bei einem Bestens-Auftrag legt der Käufer oder Verkäufer kein Limit fest. Der Auftrag wird zum nächstmöglichen Kurs ausgeführt. Diese Auftragsart sollte nur bei sehr liquiden Titeln gewählt werden.
Bei einem limitierten Auftrag legt der Käufer oder Verkäufer ein Limit fest, zu dem er kaufen oder verkaufen will. Der Auftrag wird nur zum festgelegten Kurs ausgeführt.
Bitte beachten Sie, dass es bei limitierten Aufträgen zu so genannten Teilausführungen kommen kann. Teilausführungen am gleichen Börsentag werden nur einmal verrechnet. Erstrecken sich die Teilausführungen über mehrere Tage, werden einmal pro Tag Transaktionsgebühren verrechnet.
Bei dieser Auftragsart handelt es sich um einen Kaufauftrag mit einem Auslöselimit. Sobald der Börsenkurs dieses Auslöselimit erreicht, wird der Börsenauftrag in einen Bestens-Auftrag umgewandelt und der entsprechende Titel wird zum nächstmöglichen Kurs gekauft.
Der Stop-Buy-Limit-Auftrag hat ein Limit und ein Auslöselimit. Beide müssen über dem aktuellen Kurs liegen. Das Limit hält fest, bis zu welchem Kurs der Auftrag ausgeführt wird. Sie darf nicht tiefer sein als das Auslöselimit. Das Auslöselimit bestimmt, wann der Auftrag ausgelöst wird. Sobald der Auftrag ausgelöst worden ist, wird er wie ein limitierter Auftrag behandelt.
Der Auftrag kostet somit zwischen 12 und 14 EUR aber nicht über 14 EUR. Bei mehr als 14 EUR wird der Auftrag nicht ausgeführt.
Bei dieser Auftragsart handelt es sich um einen Verkaufsauftrag mit einem Auslöselimit. Sobald der Börsenkurs dieses Auslöselimit erreicht, wird der Auftrag in einen Bestens-Auftrag umgewandelt und der entsprechende Titel wird zum nächstmöglichen Kurs verkauft.
Der Stop-Limit-Auftrag hat ein Limit und ein Auslöselimit. Beide müssen unter dem aktuellen Kurs liegen. Das Limit hält fest, bis zu welchem Kurs der Auftrag ausgeführt wird. Sie darf nicht höher sein als das Auslöselimit. Das Auslöselimit bestimmt, wann der Auftrag ausgelöst wird. Sobald der Auftrag ausgelöst worden ist, wird er wie ein limitierter Auftrag behandelt.
Der Auftrag befindet sich somit zwischen 8 und 6 EUR aber nicht unter 6 EUR. Bei weniger als 6 EUR wird der Auftrag nicht ausgeführt.
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