Ruhestand

Wer 2027 in Rente gehen kann

2027 können viele der 1960 bis 1964 Geborenen regulär oder vorzeitig in Rente gehen. Die reguläre Altersrente bekommen ab 2027 diejenigen, die in der zweiten Jahreshälfte 1960 oder der ersten Jahreshälfte 1961 geboren wurden. Die Jahrgänge 1962 und 1963 können 2027 in Frührente gehen, entweder mit Abschlägen oder abschlagsfrei. Die Tabellen geben einen Überblick, welche Optionen je nach Geburtsmonat bestehen.

Porträt von Herrn Daniel Schneider, Niederlassungsleiter in Lörrach.
Daniel Schneider
Ruhestandsexperte
Publiziert am
14. August 2025

Rentenbeginn 2027: die Jahrgänge im Überblick

2027 können Angehörige der Geburtsjahrgänge 1960 bis 1963 in Rente oder Frührente gehen:

2027 in Rente gehen: Jahrgang 1960

Wer zwischen August und Dezember 1960 geboren wurde, kann 2027 regulär in Rente gehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Versichertenjahren) konnten diese Geburtsmonate bereits ab Januar bis Mai 2025 beziehen. Die Frührente mit Abschlägen konnten diese Geburtsmonate bereits 2023 (im Dezember Geborene: Anfang 2024) erhalten.

Personen, die zwischen Januar und Juli 1960 geboren wurden, können die reguläre Altersrente schon 2026 beziehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten diese bereits 2024 und die Frührente mit Abschlägen bereits 2023 erhalten.

2027 in Rente gehen: Jahrgang 1961

Von Januar bis Mai 1961 Geborene können 2027 die reguläre Altersrente beziehen. Mit 45 Versichertenjahren können sie die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2025 beziehen. Die Frührente mit Abschlägen konnten sie bereits seit 2024 bekommen.

Von Juni bis Dezember 1961 Geborene erhalten die reguläre Altersrente erst 2028. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte können sie in der ersten Jahreshälfte 2026 bekommen und die Frührente mit Abschlägen bereits seit 2024.

2027 in Rente gehen: Jahrgang 1962

Im April bis Dezember 1962 Geborene können 2027 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst zwei Jahre später. Die Frührente mit Abschlägen können sie seit 2025 bekommen (im Dezember 1962 Geborene im Januar 2026).

Von Januar bis März 1962 Geborene konnten die Frührente mit Abschlägen bereits Anfang 2025 beziehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte können sie ab dem vierten Quartal 2026 bekommen und die reguläre Altersrente ab 2028.

2027 in Rente gehen: Jahrgang 1963

Vom Geburtsjahrgang 1963 ist nur für wenige 2027 der frühestmögliche Rentenbeginn. Wer im Januar 1963 geboren wurde und 45 Versichertenjahre gesammelt hat, kann im Dezember 2027 die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Wer im Februar 1963 oder später im Jahr geboren wurde, erhält diese erst 2028.

Die Frührente mit Abschlägen bekommen im Dezember 1963 Geborene ab Januar 2027. Wer im November oder früher geboren wurde, kann diese bereits 2026 erhalten. Die reguläre Altersrente erhält der Jahrgang 1963 erst 2030 (im Januar 1963 Geborene im Dezember 2029).

2027 in Rente gehen: Jahrgang 1964

Der Geburtsjahrgang 1964 kann 2027 die Frührente mit Abschlägen beziehen. Lediglich im Dezember 1964 Geborene erhalten diese erst Anfang 2028. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen von 1964 Geborene erst ab 2029 (im Dezember 1964 Geborene ab Januar 2030). Die reguläre Altersrente beginnt zwei Jahre später.

Wer 2027 die Regelaltersgrenze erreicht

2027 gehen Teile der Geburtsjahrgänge 1960 und 1961 in Rente (siehe Tabelle). Der Geburtsjahrgang 1960 geht regulär mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente. Wer im August 1960 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze im Dezember 2026 und erhält die reguläre Altersrente ab Januar 2027. Für im Dezember 1960 Geborene ist der reguläre Rentenbeginn der 1. Mai 2027.

Der Geburtsjahrgang 1961 hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und sechs Monaten. Im Januar 1961 Geborene erhalten die Altersrente ab August 2027. Wer im Mai 1961 geboren wurde, kann die Altersrente ab Dezember 2027 beziehen.

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, in man regulär in Rente gehen und die abschlagsfreie gesetzliche Altersrente beziehen kann. Voraussetzung sind mindestens fünf Versicherungsjahre ("Wartezeit"). Dieses Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Der Rentenbeginn ist am ersten des Folgemonats.

Die Angaben zu den Geburtsmonaten gelten jeweils ab dem zweiten Tag des Monats. Wenn jemand am ersten eines Monats Geburtstag hat, wird das vorherige Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats vollendet. Beispiel: Wer am 1. Januar 1961 geboren wurde, erreicht seine Regelaltersgrenze Ende Juli 2027. Da die Rentenzahlungen am ersten des Folgemonats beginnen, ist dies am 1. August 2027 der Fall. Wer am 2. Januar 1961 geboren wurde, der erreicht seine Regelaltersgrenze Ende Juli 2026 und die Rente beginnt am 1. August 2027.

2027 abschlagsfrei in Frührente gehen

Wer 45 Versichertenjahre erreicht, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter für diese besonders langjährig Versicherten steigt schrittweise an.

Beim Geburtsjahrgang 1962 liegt dieses Rentenalter bei 64 Jahren und acht Monaten. Wer im April 1962 geboren wurde, kann mit 45 Versichertenjahren ab dem 1. Januar 2027 abschlagsfrei in Rente gehen. Im Dezember 1962 Geborene können dies am 1. September 2027.

Beim Geburtsjahrgang 1963 liegt dieses Rentenalter bei 64 Jahren und zehn Monaten. Im Januar 1963 Geborene können ab dem 1. Dezember 2027 abschlagsfrei in Rente gehen.

2027 mit Abschlägen in Frührente gehen

Mit 35 Versichertenjahren besteht Anspruch auf Frührente. Für diese Altersrente für langjährig Versicherte zählen Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Anrechnungszeiten, zum Beispiel für Zeiten von Schule und Studium oder Kindererziehung. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens mit 63 bezogen werden und ist mit Abschlägen verbunden. Pro vorbezogenem Monat wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt.

Der Geburtsjahrgang 1964 kann regulär 2031 oder 2032 in Rente gehen (siehe Tabelle, rechte Spalte). Mit Abschlägen kann die Rente aber bereits 2027 beginnen.

Beispiele: Wer im Mai 1964 geboren wurde, kann ab dem 1. Juni 2027 eine Frührente beziehen. Dafür wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt. Wer im Dezember 1963 geboren wurde, kann die Frührente ab dem 1. Januar 2027 beziehen. Da die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1963 zwei Monate früher ist als die des Geburtsjahrgangs 1964, ist der Abschlag 0,6 Prozentpunkte niedriger (zwei Monate a 0,3 Prozent). Der Abschlag beträgt 13,8 Prozent.

Weitere Informationen

Möchten Sie wissen, wann Sie in Rente gehen oder die Frührente bekommen können? Der Rentenbeginnrechner des VZ zeigt es Ihnen: Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wann Sie regulär und vorzeitig in Rente gehen können. Zudem erfahren Sie, wie hoch Ihr Abschlag ist, wenn Sie schon früher, beispielsweise mit 63, in Rente gehen möchten.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder sprechen Sie mit den erfahrenen Ruhestands-Expertinnen und Experten: Vereinbaren Sie ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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