Die Abschreibungen senken das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Das zahlt sich vor allem für Gutverdiener aus. Bei frisch sanierten Denkmal- Objekten sind die Sanierungskosten in der Regel im Kaufpreis enthalten.
Das Problem: Weil sie wegen der Steuervorteile begehrt sind, werden Denkmalimmobilien oft überteuert angeboten. Die AfA gilt nur für Erstkäufer nach einer Sanierung. Im Beispiel in der Tabelle erwirbt ein Anleger eine Denkmal-Immobilie für 950.000 Euro. Davon entfallen 500.000 Euro auf, Sanierungskosten. Ohne Denkmal-AfA hätte das Objekt aber nur einen Marktwert von 670.000 Euro. Ergebnis: Der Käufer spart zwar 200.000 Euro Steuern, tatsächlich erleidet er aber 80.000 Euro Verlust.
Tipp: Lassen Sie sich nicht von Steuervorteilen zum Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie verführen. Auch der Kaufpreis und die Lage müssen stimmen. Bedenken Sie auch, dass Reparaturen sehr teuer sein können, weil zum Beispiel nur bestimmte Materialien verwendet werden dürfen. Und wenn Sie 55 oder älter sind und in absehbarer Zeit in Rente gehen, sollten Sie genau berechnen, ob Sie die Steuervorteile noch voll ausschöpfen können.
Weitere Informationen
Sie erwägen den Kauf einer Denkmal-Immobilie? Bestellen Sie das Merkblatt zum Thema und holen Sie in einem kostenfreien Gespräch im VZ VermögensZentrum eine Expertenmeinung dazu ein.