Ist mein Ehepartner ausreichend abgesichert?

Vielen Ehepaaren ist nicht bewusst, wie lückenhaft ihre Absicherung ist, wenn einem von beiden etwas zustößt. Die Ansprüche von Hinterbliebenen sind oft viel geringer als erwartet. Wird die Versorgungslücke nicht rechtzeitig erkannt und geschlossen, geraten Witwer oder Witwen schnell in finanzielle Bedrängnis. Ehepaare sollten prüfen, wie die Einkommenssituation jedes Partners aussieht, wenn der andere stirbt. Das gilt vor allem 

  • bei frisch Verheirateten (unter 1 Jahr Ehedauer kein Anspruch)
  • bei jüngeren Kinderlosen (unter 45-jährige bekommen nur 2 Jahre Rente)
  • bei Selbstständigen und Unternehmern
  • bei Geschiedenen, die Rentenpunkte im Versorgungsausgleich abgetreten haben

Einen Überblick darüber, wie Sie Ihren Ehepartner ausreichend absichern, gibt Ihnen das Merkblatt "Den Ehepartner absichern".

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