Gebühren für den Zahlungsverkehr
SEPA-Überweisung
Mit dem Zahlungsverfahren SEPA erledigen Sie Ihre Euro-Zahlungen in über 30 Ländern einfach, sicher und für Sie kostenfrei. SEPA-Zahlungen bieten eine hohe Sicherheit, da für alle Finanzinstitute einheitliche Standards gelten. Sie sind als Überweisung möglich. Die Zahlung geht spätestens am nächsten Bankwerktag auf dem Konto des Begünstigten ein. Abzüge für Drittbanken entfallen.
Voraussetzungen für eine SEPA-Überweisung
- Zahlung in Euro
- Das Empfängerland ist SEPA-Teilnehmer und das Finanzinstitut des Begünstigten akzeptiert SEPA-Zahlungen
- Angabe der IBAN des Begünstigten
Sofern Ihre Zahlung die SEPA-Voraussetzungen erfüllt, wird sie von dem VZ VermögensZentrum automatisch als SEPA-Zahlung abgewickelt. Erfüllt sie die SEPA-Voraussetzungen nicht, können Ihnen Gebühren der Empfängerbank oder von Drittbanken belastet werden.
Non-SEPA-Überweisungen
Bitte beachten Sie, dass bei Non-SEPA-Überweisungen (Voraussetzung für eine SEPA-Überweisung wird nicht erfüllt) Bankgebühren und Drittspesen anfallen. Diese werden dem Auftraggeber weiterbelastet. Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis des VZ VermögensZentrums.
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