Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?
Viele hinterlassen ihren Angehörigen neben Bargeld Immobilien, Wertpapiere oder Firmenbeteiligungen. Häufig sind die Erben mit der Abwicklung überfordert oder uneinig über die Aufteilung und Verwendung des Nachlasses. Unsere Testamentsvollstreckung empfiehlt sich vor allem
- bei wirtschaftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben
- bei kinderlosen Paaren oder Einzelpersonen
- wenn eine Stiftung gegründet werden soll
Tipp: Häufig treten bei der Erbteilung unerwartete Entwicklungen auf, vor allem, wenn es um viel Geld, mündliche Zusicherungen, Gegenstände von hohem emotionalem Wert oder die Nutzung des Elternhauses geht. Hier können wir Sie mit unserer Testamentsvollstreckung fachlich und organisatorisch unterstützen.
Möchten Sie mehr zum Thema erfahren? Bestellen Sie unser kostenfreies Merkblatt oder vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch in einer unserer Niederlassungen.

