Das Eigenheim schon zu Lebzeiten übertragen
Wenn ältere Hauseigentümer nicht in den Erhalt ihrer Immobilie investieren, kann es zu Sanierungsstau und Wertverlust kommen. Mit einer Schenkung lässt sich das vermeiden. Dr. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum gibt Hinweise, was Familien dabei beachten sollten.
Eltern haben oft den Wunsch, dass eines der Kinder das Eigenheim übernimmt. Viele regeln den Übergang mit einer Schenkung zu Lebzeiten. Dabei können sich die Schenkenden ein lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch oder finanzielle Gegenleistungen zusichern lassen. "Eine Lösung kann sein, Abstandszahlungen oder eine Leibrente zu vereinbaren", schlägt Dr. Tatjana Rosendorfer, Nachlassexpertin beim VZ VermögensZentrum, vor.
Familien sollten bedenken, dass nach einer Schenkung keiner der Beteiligten völlig frei über die Immobilie verfügen kann. "Immerhin sind der ehemalige und der künftige Eigentümer vielleicht über 20 oder 30 Jahre aneinandergebunden", verdeutlicht Dr. Tatjana Rosendorfer. "In dieser Zeit ist keiner von beiden allein voll handlungsfähig."
Den vollständigen Artikel können Sie im Handelsblatt vom 22. November und auf der Website des Handelsblatts lesen (Abonnement notwendig).
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