Wie lassen sich Haftungsrisiken für Stiftungsvorstände reduzieren?
Ein Stiftungsvorstand hat die Aufgabe, für den Erhalt des Stiftungsvermögens zu sorgen, das Vermögen gewissenhaft zu verwalten, die Mittel dem Zweck entsprechend einzusetzen und eine ordentliche Buchführung zu erstellen. Läuft etwas nicht nach Plan, sind auch ehrenamtlich tätige Vorstände bei grober Fahrlässigkeit haftbar und Stiftungsräte bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass sie nach bestem Wissen gehandelt haben. Ein großes Risiko besteht, wenn Dokumentationen nicht ausreichend professionell geführt werden. Stiftungsvorstände reduzieren ihr persönliches Haftungsrisiko, indem sie mit externen Stiftungsexperten zusammenarbeiten. Das Merkblatt "VZ Dienstleistungen für Stiftungen" erläutert Ihnen, wie externe Stiftungsexperten Sie dabei unterstützen.