Was kostet ein Testamentsvollstrecker?

Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins in der so genannten "Neuen Rheinischen Tabelle". Je nach Höhe des Vermögens beträgt die Vergütung 1,5 bis 4 Prozent des Nachlassvermögens. Erweist sich die Testamentsvollstreckung als besonders aufwendig, können Aufschläge hinzukommen. Um Klarheit über die Kosten der Testamentsvollstreckung zu schaffen, können Sie bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung die Vergütung im Testament festlegen. Mehr erfahren Sie im kostenlosen Merkblatt "Ein Testaments­vollstrecker entlastet Ihre Erben".

Merkblatt

Ein Testaments­vollstrecker entlastet Ihre Erben

Sorgen Sie als Erblasser dafür, dass Ihr letzter Wille richtig umgesetzt wird und Ihre Erben Unterstützung bekommen.

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