Was kostet ein Testamentsvollstrecker?
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins in der so genannten "Neuen Rheinischen Tabelle". Je nach Höhe des Vermögens beträgt die Vergütung 1,5 bis 4 Prozent des Nachlassvermögens. Erweist sich die Testamentsvollstreckung als besonders aufwendig, können Aufschläge hinzukommen. Um Klarheit über die Kosten der Testamentsvollstreckung zu schaffen, können Sie bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung die Vergütung im Testament festlegen.