Wie kann ich steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen?

Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge können Sie hohe Beiträge einzahlen und steuerlich geltend machen. Das ist besonders interessant für Erwerbstätige, die ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben oder nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wie Selbstständige, Freiberufler, Manager und angestellte Top-Verdiener.

2023 gelten diese gesetzlichen Maximalbeträge:

  • Ledige können 26.528 Euro pro Jahr einzahlen, Ehepaare 53.056 Euro.
  • Die Beträge können vollumfänglich als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angegeben werden.

Die kostengünstige Altersvorsorge mit ETFs beim VZ kombiniert Altersvorsorge mit Versicherungsschutz, ertragsstarken ETF-Anlagen und Steuervorteilen. In der Ansparphase fällt keine Kapitalertragssteuer an, da der Wertzuwachs steuerfrei ist. Erst die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer. In der Regel ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter niedriger und der zu versteuernde Anteil liegt bei 83 Prozent (Stand 2023). Das Merkblatt "Altersvorsorge mit ETFs und doppeltem Steuervorteil" stellt Ihnen die Vorsorgelösung beim VZ vor.

Vermögensverwaltung mit ETFs (PDF)

Merkblatt

Altersvorsorge mit Wertpapieren: Kapitalaufbau mit Steuervorteil

Bei der staatlich geförderten Vorsorge können Sie hohe Beträge einzahlen und vollumfänglich steuerlich geltend machen.

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