Erben & Vererben

Vermögen schenken: Wertpapiere statt Immobilien übertragen

Nießbrauch kann man nicht nur bei Immobilien geltend machen, sondern auch bei Wertpapieren. Damit kann die Steuerbelastung der Beschenkten deutlich sinken – vorausgesetzt, man macht alles richtig.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Publiziert am
10. Mai 2024

Keine Frage – es ist toll, ein Haus geschenkt zu bekommen. Wenn die Schenkungssteuer fällig wird, kann der Schock die Freude allerdings überschatten. 

Merkblatt

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben

Das Merkblatt zeigt auf, wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie viel Geld Sie für sich behalten müssen.

Dazu ein Beispiel: Eine Frau erbt das Haus ihres Vaters, dessen Wert das Finanzamt mit einer Million Euro taxiert hat. Der Freibetrag für Erbschaften und Schenkungen an eigene Kinder beträgt 400.000 Euro. Die Tochter muss also 600.000 Euro versteuern. Bei einem Steuersatz von 15 Prozent werden also 90.000 Euro fällig. Nicht jeder hat so viel Geld auf dem Konto. In bestimmten Fällen kann die Schenkungssteuer auf Immobilien zwar gestundet werden, doch dann kommen noch Zinsen obendrauf.

In der Regel wird die Steuer in voller Höhe sofort fällig. Darum sind viele Erbinnen und Erben gezwungen, Häuser schnell zu verkaufen, um die Steuer zahlen zu können. Wenn man Immobilien aber unter Zeitdruck verkauft, erzielt man in der Regel einen schlechten Preis. Wer den Vermögensübergang sorgfältig plant, kann einen Notverkauf meist vermeiden. 

Nießbrauch bei Immobilien

Der Nießbrauch ist eine bewährte Möglichkeit, um die Steuerlast beim Übertrag von Immobilien zu reduzieren. Im notariellen Schenkungsvertrag wird festgelegt, dass alle Erträge aus der Immobilie weiter dem Schenkenden zufließen.

Diese Lösung hat gleich zwei Vorteile: Zum einen behalten die Eltern eine Einkommensquelle, mit der sie im Alter zum Beispiel ihre Renten aufbessern können. Und zum anderen reduziert der Nießbrauch die Schenkungssteuer erheblich.

Merkblatt

Immobilien im Nachlass: 5 Tipps für Erblasser

Immobilien stellen die Erben oft vor Herausforderungen. Als Erblasser können Sie einiges tun, um es Ihren Erben leichter zu machen.

Je früher eine Immobilie verschenkt wird, desto höher ist der Wert des Nießbrauchs und desto geringer die Steuerlast. Denn der Wert des Nießbrauchs berechnet sich aus den Mieteinnahmen und einem Multiplikator, der sich aus der statistischen Restlebenserwartung des Schenkenden ableitet.

Tipp: Lassen Sie den Wert des Nießbrauchs in Ihrem konkreten Fall von einer unabhängigen Fachperson berechnen. Damit haben Sie eine solide Basis, um richtig zu entscheiden.

Nießbrauch bei Wertpapieren: Nießbrauchdepot

Ein Depot mit Nießbrauch zu versehen, ist ein einfacherer Weg, um die Schenkungssteuer zu senken. Es funktioniert grundsätzlich ähnlich wie der Nießbrauch bei Immobilien: Ein Elternteil überträgt zum Beispiel Wertpapiere an die Kinder, erhält aber weiterhin die Erträge. Der Wert der zukünftigen Erträge des Depots reduziert wiederum den Wert der Schenkung und damit auch die Schenkungssteuer.

Die Tabelle veranschaulicht, wie sich der Nießbrauch auf den steuerlichen Wert der Schenkung auswirkt. 

Das folgende Beispiel (siehe Tabelle unten) wiederum zeigt, wie viel Schenkungssteuer man durch den Nießbrauch konkret sparen kann: Ein 70-jähriger Vater schenkt seiner Tochter ein Depot im Wert von 600.000 Euro. Bei durchschnittlichen Erträgen von 3,4 Prozent pro Jahr hat der Nießbrauch einen Wert von 202.400 Euro. Der Nießbrauch kann vom steuerlichen Wert der Schenkung abgezogen werden. Dadurch reduziert dieser sich auf 397.600 Euro. Somit fällt dank des Nießbrauchs überhaupt keine Schenkungssteuer an. Ohne Nießbrauch muss die Tochter hingegen 22.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.

Im Vergleich zum Immobilien-Nießbrauch hat der Wertpapier-Nießbrauch einen klaren Vorteil: Man kann festlegen, welchen Betrag jedes Kind oder jedes Enkelkind bekommen soll.

Das Nießbrauchdepot ist flexibler

Mit einer Immobilie ist man da viel unflexibler. Wenn sie nicht als Ganzes übertragen werden soll, kann man auch Bruchteile verschenken. Dann werden aber mehrere Personen Eigentümer und können nur gemeinsam entscheiden.

Tipp: Es kann sinnvoll sein, die Immobilie nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und den Erlös in Form von Nießbrauch-Depots zu verschenken. So kann man den Verkauf der Immobilie in Ruhe planen und einen besseren Preis erzielen. Wenn Sie mehrere Kinder haben, kann das eine elegante Lösung sein, um das Vermögen gleichmäßig auf alle Kinder zu verteilen.

So funktioniert das Nießbrauchdepot des VZ

Ein Nießbrauch-Depot ermöglicht einen einfachen, flexiblen und steuergünstigen Übertrag von Vermögen auf die nächste Generation. So eine Lösung können Sie mit den Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums umsetzen.

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Schenkung: Steuern sparen mit dem VZ Nießbrauchdepot

Das VZ Nießbrauchdepot ist eine Lösung für Erblasser, die Vermögen steuergünstig an ihre Nachkommen weitergeben möchten.

So funktioniert's: Sie eröffnen Depots für Ihre Kinder und/oder Enkel. Die Beschenkten werden Depot-Inhaber: Ihnen gehören alle Wertpapiere in ihren Depots.

Sie als Schenkender übertragen entweder vorhandene Wertpapiere oder Sie bauen gemeinsam mit dem VZ VermögensZentrum ein oder mehrere Wertpapierdepots auf. Diese Depots werden den Kindern gegen Nießbrauch übertragen.

Die Erträge aus den Depots, also vor allem Zinsen und Dividenden, werden an Sie ausgezahlt. Kursgewinne und Kursverluste sowie Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren gehören hingegen den Depot-Inhabern, also den Beschenkten.

Wie bei jeder Investition in Wertpapiere muss geprüft werden, welche Anlagestrategie für die Beteiligten geeignet ist. Wie sehen die Risikobereitschaft und die Risikotragfähigkeit aus? Welche Kursschwankungen sind zu verkraften und welche Erträge sollen die Wertpapiere erzielen?

Schließlich müssen Sie entscheiden, wie stark Sie auf Wertpapiere mit hohen Ausschüttungen setzen wollen. Denn auch das ist entscheidend dafür, mit welchen Erträgen Sie als Nießbrauch-Berechtigter in Zukunft rechnen können. Die erwarteten Erträge wiederum sind von Bedeutung für den Wert des Nießbrauchs und damit für die mögliche Steuerersparnis.

Weitere Informationen

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Ihre Immobilien am besten an die nächste Generation übertragen? Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt "Immobilien im Nachlass: Tipps für Erblasser". Oder Sie interessieren sich für das Nießbrauchdepot als Alternative? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.

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