Bei diesem Modell geht die Immobilie an einen Käufer. Im Gegenzug bekommen Sie das alleinige, im Grundbuch abgesicherte Nutzungsrecht sowie eine monatliche sogenannte "Leibrente"; auch eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem ist möglich. Das Wohnrecht gilt je nach Vereinbarung lebenslang oder zeitlich befristet. Ziehen Sie aus, erlischt es. Wählen Sie statt des Wohnrechts den Nießbrauch, können Sie das Haus vermieten und die Mieterträge zu behalten, müssen aber sämtliche Kosten am Haus selbst tragen. Alles Wichtige zur Leibrente erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "So zahlt Ihnen das Eigenheim eine Rente".
Factsheet
Was wir für Sie tun können
Wenn es um Ihr Geld geht, ist das VZ die erste Adresse. Erfahren Sie mehr zur unabhängigen Beratung zu Ruhestand, Geldanlagen, Vorsorge und Nachlass.