Was kann ich tun, damit meine Erben Steuern sparen?
Bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer hat der Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können Sie ihr oder ihm das Familienheim steuerfrei übertragen. Die Kinder erben von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei, die Enkel 200.000 Euro. Für alle anderen gilt ein wesentlich niedriger Freibetrag von 20.000 Euro. Dazu gehören Geschwister, entfernte Verwandte sowie unverheiratete Lebenspartner und Freunde. Weitere Infos zu den Freibeträgen finden Sie hier.
Durch Schenkungen können Sie diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Wird eine Immobilie verschenkt, schmälert ein Wohn- oder Nießbrauchrecht den Steuerwert. Vermögen, das Sie einer Stiftung schenken oder vererben, ist steuerfrei. Möchten Sie eine größere Schenkung an Ihre Nachkommen machen, erhalten Sie wertvolle Informationen im kostenfreien Merkblatt "Schenkungen zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".

