Erben & Vererben

So managen Sie Ihre Familienimmobilie

Wenn ein Elternhaus zur Vererbung ansteht, sollte man frühzeitig an die nächste Generation zu denken. Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum erläutert in der WirtschaftsWoche, wie man sein Haus zu Lebzeiten an seine Kinder übertragen kann.

„Die Sorge, Steuern zahlen zu müssen, darf nicht zum einzigen Kriterium für die Planung der Immobilie werden“, betont Nachlassplanerin Tatjana Rosendorfer vom VZ VermögensZentrum in der WirtschaftsWoche.

Zu ihr kämen hauptsächlich Menschen mit Immobilien aus dem Münchner Raum. Aufgrund der stark gestiegenen Immobilien- und Bodenpreise könne es vorkommen, dass ein Einfamilienhaus aus den 1960er-Jahren heute mehr als eine Million Euro wert sei. Haben die Eltern nur ein Kind, müsste dieses 600.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Eine Ausnahme bestehe, wenn das Kind innerhalb weniger Monate ins Familienheim einziehen und mindestens zehn Jahre dort wohnen würde – dann fielen keine Steuern an. 

Die gängigste Lösung sei daher, das Haus bei Rentenbeginn an die Kinder zu übertragen und sich ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen zu lassen. Das Wohnrecht erlaube den Eltern, im Haus (oder in einem Teil davon) mietfrei zu wohnen, selbst wenn das Haus verkauft werde. Beim Nießbrauch hätten die Eltern zusätzliche Rechte: Sie könnten die Immobilie beispielsweise vermieten und gegen einen Verkauf ihr Veto einlegen. So blieben sie "Eigentümer light".

Den vollständigen Artikel können Sie in der WirtschaftsWoche vom 5. Mai 2025 und auf der Website der WirtschaftsWoche lesen (Abonnement notwendig).