Wie viel Steuern können die Beschenkten sparen?
Das verdeutlicht ein Beispiel: Ein 70-jähriger möchte seiner Tochter ein Depot im Wert von 600.000 Euro schenken. Ohne Nießbrauch muss die Tochter nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro die restlichen 200.000 Euro versteuern. Beim Steuersatz von 11 Prozent sind 22.000 Euro Schenkungssteuer fällig.
Mit dem Nießbrauch hingegen fällt überhaupt keine Schenkungssteuer an. Geht man von 3,4 Prozent durchschnittlichen Erträgen pro Jahr aus, hat der Nießbrauch einen Wert von 202.400 Euro. Das reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung auf 397.600 Euro. Der Freibetrag der Tochter reicht aus.
Tipp: Schenkungen mit Nießbrauch sind sinnvoll, wenn der Wert der Schenkung oberhalb der Freibeträge bei der Schenkungssteuer liegt. Kinder haben Freibeträge von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro (wenn deren Eltern bereits verstorben sind, verdoppelt sich der Freibetrag von Enkeln auf 400.000 Euro). Freibeträge können gegenüber (Groß-)Vater sowie (Groß-)Mutter geltend gemacht werden.
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