Was sollten Sie bei Schenkungen beachten? 

Planen Sie frühzeitig! Schenkungen haben den Vorteil, dass die Beschenkten Steuerfreibeträge alle 10 Jahre neu ausschöpfen können.

Schenkungen haben erbrechtliche Folgen. Da man den Nachlass durch Schenkungen mindern könnte, haben Ehepartner und Kinder (bei Kinderlosen auch die Eltern) einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Jede Schenkung, die innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall geschieht, wird fiktiv auf den Nachlasswert und damit auf die Pflichtteile angerechnet. Bei unterschiedlich hohen Schenkungen, zum Beispiel an Ihre Kinder, besteht im Fall der gesetzlichen Erbfolge im Erbfall eine Ausgleichungspflicht – sofern die Berechtigten Ihren Anspruch einklagen.

Nach der Schenkung verfügen Sie nicht mehr über das Depot und können nicht mehr mit den Wertpapieren handeln. Geben Sie nur Vermögen weiter, das über Ihren eigenen Bedarf hinausgeht. Schenkungen lassen sich bis auf wenige Ausnahmen nicht wieder rückgängig machen.

Vor der Schenkung sollten Sie daher prüfen, ob Sie sich die Schenkung wirklich leisten können. Rechnen Sie aus, wie viel Geld Sie für Ihre Altersvorsorge benötigen und wie viel Sie weggeben können.

Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben"

Merkblatt

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben

Das Merkblatt zeigt auf, wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie viel Geld Sie für sich behalten müssen.

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