Was kann ich tun, damit meine Erben Steuern sparen?

Bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer hat Ihr Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können Sie ihm das Familienheim steuerfrei übertragen. Ihre Kinder erben von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei, Ihre Enkel 200.000 Euro. Für alle anderen gilt ein wesentlich niedriger Freibetrag von 20.000 Euro. Dazu gehören Geschwister, entfernte Verwandte sowie unverheiratete Lebenspartner und Freunde. Weitere Freibeträge zeigt Ihnen der Wissensbeitrag. Mit Schenkungen können Sie diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut ausschöpfen. Wird eine Immobilie verschenkt, schmälert ein Wohn- oder Nießbrauchrecht den Steuerwert. Vermögen, das Sie einer Stiftung schenken oder vererben, ist steuerfrei. Möchten Sie eine größere Schenkung an Ihre Nachkommen machen, erhalten Sie wertvolle Informationen im Merkblatt "Erbrecht: Größere Schenkungen an Kinder und Enkel".

Merkblatt

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen sinnvoll weitergeben

Besser schenken als vererben: Lesen Sie, wie Sie mit Schenkungen mehr Steuern sparen und worauf bei Immobilien zu achten ist.

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