Was kann ich tun, damit meine Erben Steuern sparen?

Bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer hat Ihr Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Darüber hinaus können Sie ihm das Familienheim steuerfrei übertragen. Ihre Kinder erben von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei, Ihre Enkel 200.000 Euro. Für alle anderen gilt ein wesentlich niedriger Freibetrag von 20.000 Euro. Dazu gehören Geschwister, entfernte Verwandte sowie unverheiratete Lebenspartner und Freunde. Weitere Freibeträge finden Sie hier.

Mit Schenkungen können Sie diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut ausschöpfen. Wird eine Immobilie verschenkt, schmälert ein Wohn- oder Nießbrauchrecht den Steuerwert. Vermögen, das Sie einer Stiftung schenken oder vererben, ist steuerfrei. Möchten Sie eine größere Schenkung an Ihre Nachkommen machen, erhalten Sie wertvolle Informationen im kostenfreien Merkblatt "Schenkungen zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben".

Merkblatt

Schenkung zu Lebzeiten: Vermögen steueroptimiert weitergeben

Das Merkblatt zeigt auf, wie Sie mit Schenkungen Steuern sparen, worauf bei Immobilien zu achten ist und wie viel Geld Sie für sich behalten müssen.

Termin

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Sprechen Sie mit einer Expertin oder einem Experten des VZ VermögensZentrums. Das erste Gespräch ist kostenfrei.

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