Erben & Vererben

Vererben von Immobilien: was Sie beachten sollten

Werden Sie Immobilien vererben? Dann stellen Sie rechtzeitig die Weichen: Damit vermeiden Sie Streit unter den Erben und helfen Ihren Nachkommen, Erbschaftssteuer zu sparen.

Porträt von Frau Carina Freibott, Beraterin in Nürnberg.
Carina Freibott
Finanz- und Nachlassexpertin
Aktualisiert am
31. Juli 2025

Immobilien machen in vielen Familien den Großteil des Vermögens aus. Doch Häuser und Wohnungen sind nicht leicht zu vererben. Ihr Wert übersteigt häufig die Freigrenzen um ein Vielfaches, die für die Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer gelten. Deshalb ist es wichtig, den Übertrag von Immobilien an die nächste Generation rechtzeitig zu planen und dabei keine Fehler zu machen.

Worauf man beim Vererben von Immobilien achten sollte

So kann man zum Beispiel vorgehen:

Familienheim: vererben oder verschenken?

Das Familienheim sollte im Nachlass eine Sonderstellung bekommen. Wenn eines der Kinder nach dem Tod der Eltern einzieht, fällt unter Umständen keine Erbschaftssteuer an. 

Symbol für Ratgeber oder Merkblatt – einzelne Seite mit Text
Zweiseitiges Merkblatt mit blauem Bleistift – Informationsmaterial vom VZ VermögensZentrum
Merkblatt

Immobilien im Nachlass: 5 Tipps für Erblasser

Das kostenfreie Merkblatt liefert 5 Tipps, die Sie als Erblasserin oder Erblasser berücksichtigen sollten, um Ärger, Streit und Kosten zu vermeiden.

Sprechen Sie mit Ihren Erben und finden Sie heraus, ob jemand darin leben möchte. Wenn ein Kind das Elternhaus erben soll, schaffen Sie nach Möglichkeit einen finanziellen Ausgleich für die anderen. Wenn niemand am Haus interessiert ist, empfiehlt sich ein Verkauf.

Schenkungen statt Immobilien vererben

Vermeiden Sie Erbengemeinschaften, denn sie führen oft zu Streit. Versuchen Sie, die Objekte möglichst fair unter den Erben aufzuteilen. Übersteigt der Wert die Freibeträge bei der Schenkungssteuer, kommt auch ein Übertrag über mehrere Jahrzehnte in Betracht. Denn die Freibeträge leben alle zehn Jahre neu auf. Leben beide Eltern noch und gehören ihnen die Objekte gemeinsam, verdoppelt sich der Freibetrag für jeden Erben. Über einen Zeitraum von 20 Jahren können die Eltern so an jedes eigene Kind Werte bis zu 2,4 Millionen Euro steuerfrei verschenken (siehe Tabelle).

Immobilie mit Nießbrauch weitergeben

Oft ist es sinnvoll, den Nießbrauch zu behalten, wenn man eine Immobilie an die nächste Generation verschenkt. Dann bezieht man weiterhin die Mieten. Denn viele Menschen benötigen im Alter zusätzliche Einkommensquellen. Ein weiterer Vorteil des Nießbrauchs ist, dass er den schenkungssteuerlichen Wert der Immobilie senkt. Der Wert des Nießbrauchs orientiert sich an der Jahresmiete der Immobilie und an der restlichen Lebenserwartung des oder der Schenkenden. Übrigens: Nießbrauch ist auch bei Wertpapieren möglich in Form eines Nießbrauchdepots.

Weitere Informationen

Sie besitzen Immobilien, die Sie verschenken oder vererben möchten? Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt "Immobilien im Nachlass" oder lassen Sie sich im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe beraten. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie Ihren Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch.