Ruhestand

1965 geboren: Wann in Rente?

1965 Geborene können 2028 in Rente gehen, wenn sie 35 Versichertenjahre erreicht haben. Diese Frührente ist allerdings mit Rentenabschlägen von bis zu 14,4 Prozent verbunden. Eine abschlagsfreie Rente kann der Jahrgang 1965 ab 2030 bekommen, muss dafür aber 45 Versichertenjahre aufweisen. Die reguläre Altersrente bekommen 1965 Geborene ab 2032.

Porträt von Herrn Thomas Wolff, Niederlassungsleiter in Berlin.
Thomas Wolff
Ruhestandsexperte
Publiziert am
31. Juli 2025

1965 geboren: Wann in Rente?

Der Geburtsjahrgang 1965 kann frühestens in drei Jahren in Rente gehen. 1965 Geborene können ab 2028 die Frührente mit Abschlägen beziehen und im Dezember 1965 Geborene ab Anfang 2029 (siehe Tabelle, linke Spalte, mehr dazu im nächsten Kapitel). Voraussetzung dafür sind 35 Versichertenjahre bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Rentenabschlag beim frühestmöglichen Rentenbeginn beträgt 14,4 Prozent.

Die Regelaltersgrenze erreicht der Jahrgang 1965 – abhängig vom Geburtsmonat – zwischen Januar und Dezember 2032. Ab dem Folgemonat bekommen 1965 Geborene die reguläre Altersrente ohne Abschläge (rechte Spalte, mehr dazu im vierten Kapitel).

Nach 45 Versichertenjahren kann man zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Besonders langjährig Versicherte, die 1965 geboren wurden, erhalten die abschlagsfreie Rente – je nach Geburtsmonat – zwischen Februar 2030 und Januar 2031 (mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel).

Wann der Jahrgang 1965 die Frührente mit Abschlägen bekommt

Gesetzlich Rentenversicherte können nach 35 Versichertenjahren die Rente vorzeitig beziehen. Diese vorgezogene Altersrente bekommen sie frühestens mit 63 und sie ist mit Abschlägen verbunden. 1965 Geborene erreichen dieses Alter 2028.

Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1965 ist 67 Jahre. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Wer die Rente ein Jahr früher bezieht, erhält 3,6 Prozent weniger. Wer den maximal möglichen Vorruhestand von vier Jahren nutzt, dem wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt.

Beispiele in der folgenden Tabelle zeigen, wie sich ein vorzeitiger Rentenbezug auf die Höhe der Rente auswirkt. Wer beispielsweise 2,5 Jahre früher in Rente geht, also mit 64,5 Jahren, bekommt neun Prozent weniger Rente (30 Monate x 0,3 Prozent). Damit wird eine Rente von 1.500 Euro auf 1.365 Euro gekürzt und eine Rente von 2.000 Euro auf 1.820 Euro. Statt 2.500 Euro Rente bekommt man nur 2.275 Euro (jeweils brutto). Davon gehen die Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ab.

Rente mit 63: Jahrgang 1965

Die Frührente mit Abschlägen kann frühestens mit 63 bezogen werden. Die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1965 ist 67. Wer zum 63. Geburtstag aufhören möchte zu arbeiten, muss seinen Rentenbeginn um die maximal möglichen vier Jahre vorziehen. Der Vorbezug um diese 48 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt den maximal möglichen Rentenabschlag von 14,4 Prozent. Damit bekommt man statt 1.500 Euro Altersrente eine Frührente von 1.284 Euro. Die Altersrente von 2.000 Euro sinkt auf 1.712 Euro und statt 2.500 Euro bekommt man 2.140 Euro (jeweils brutto).

Jahrgang 1965: Wer die abschlagsfreie Rente mit 65 bekommt

Erwerbstätige mit 45 Versichertenjahren können die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Das bedeutet, dass sie zwei Jahre früher als ihre Regelaltersgrenze in Rente gehen können, ohne dass Rentenabschläge anfallen. Für den Geburtsjahrgang 1965 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. 1965 Geborene bekommen die abschlagsfreie Rente also mit 65. Je nach Geburtsmonat ist damit der frühestmögliche Rentenbeginn zwischen Februar 2030 und Januar 2031. Davor kann diese Rente nicht bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen.

Symbolbild: Taschenrechner
Bild eines Taschenrechners
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Die Tabelle ganz oben zeigt, ab wann 1965 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens beziehen können (mittlere Spalte). Beispiele: Für im Mai 1965 Geborene ist dies ab Juni 2030 möglich, für im November 1965 Geborene ab Dezember 2030.

Hinweis: Nach 45 Versichertenjahren und abschlagsfreiem, früheren Bezug entspricht die Rente nicht dem Betrag, der in der Renteninformation ausgewiesen wird. Der Betrag in der Renteninformation ist die erwartete Rentenhöhe mit Einzahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Bei früherem Rentenbezug werden jedoch kürzer Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und damit weniger Entgeltpunkte gesammelt, so dass die Rente entsprechend niedriger ausfällt.

Jahrgang 1965: Wann in Rente ohne Abzüge?

1965 Geborene bekommen die reguläre Altersrente ohne Abschläge, wenn sie ihre Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Damit brauchen sie keinen Rentenabschlag akzeptieren. Auch müssen sie keine 45 Versichertenjahre vorweisen, denn für die Altersrente reichen fünf Versichertenjahre.

Der Geburtsjahrgang 1965 erreicht seine Regelaltersgrenze von 67 Jahren zwischen Januar und Dezember 2032 (siehe Tabelle unten). Die Tabelle ganz oben zeigt, in welchem Monat 1965 Geborene die abschlagsfreie Altersrente beziehen können (rechte Spalte). Beispiele: Für im Januar 1965 Geborene ist dies ab Februar 2032 möglich, für im Dezember 1965 Geborene ab Januar 2033.

Rentenbeginn Jahrgang 1965

Die Tabelle unten zeigt, wie sich die Wahl des Rentenbeginns auf die Rentenhöhe auswirkt. Die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1965 für die abschlagsfreie Altersrente ist 67 Jahre (siehe gelbe Zeile). Möchten 1965 Geborene ihre Rente drei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen, können sie dies – je nach Geburtsmonat – 2029 oder 2030 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent tun. Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn ist 2028 oder 2029 (mit 63) und Rentenabzügen von bis zu 14,4 Prozent. Mit einem Rentenvorbezug um ein oder zwei Jahre beträgt der Rentenabschlag 3,6 Prozent bzw. 7,2 Prozent. Wer hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, steigert damit seine Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Zwei Jahre länger zu arbeiten erhöht die Rente um zwölf Prozent.

Rentenbeginnrechner nutzen

Mit dem Rentenbeginnrechner des VZ finden Sie ganz einfach heraus, in welchem Monat Sie in Rente gehen können: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge. 

Zum Rentenbeginnrechner

Informationen für weitere Geburtsjahrgänge

Wurden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner in einem anderem Jahr geboren? Sie finden die Angaben zu weiteren Jahrgängen in den Artikeln zum Jahrgang 1959, Jahrgang 1960, Jahrgang 1961, Jahrgang 1962, Jahrgang 1963 sowie Jahrgang 1963.

Weitere Informationen

Wurden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner 1965 geboren? Möchten Sie Ihren Ruhestand planen und herausfinden, ab wann Sie sich eine Frührente leisten können? Dann informieren Sie sich in dem kostenfreien Merkblatt „Früher in Rente gehen“.

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