Erben & Vererben

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt in Deutschland davon ab, wie hoch die Erbschaft ist und zu welcher Steuerklasse der Erbe gehört. Beispiele zeigen, wie viel Erbschaftssteuer Kinder, Ehepartner, Enkel, Eltern, weitere Verwandte und andere Erben bezahlen müssen.

Porträt von Frau Dr. Tatjana Rosendorfer, Beraterin in München.
Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
30. September 2025

Bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro. Je höher das steuerpflichtige Erbe ist, desto höher sind die Erbschaftssteuersätze.

Höhe der Erbschaftssteuer bei 250.000 Euro Erbschaft

Bei einer Erbschaft von 250.000 Euro zahlen die nächsten Familienangehörigen keine Erbschaftssteuer, denn ihre Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind höher (siehe Tabelle, oberer Teil). Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro und Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro. Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind, haben ebenfalls einen Freibetrag von 400.000 Euro.

Enkel, deren Eltern noch leben, haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Den darüberliegenden Teil der Erbschaft müssen sie versteuern. In diesem Fall sind das 50.000 Euro. Die Erbschaftssteuer beträgt 3.500 Euro, denn in der Steuerklasse I beträgt der Steuersatz für Erbschaften bis 75.000 Euro sieben Prozent.

Eltern und Großeltern haben bei der Erbschaftssteuer einen Freibetrag von 100.000 Euro (anders als bei der Schenkungssteuer, dort ist er mit 20.000 Euro viel geringer). Den darüberliegenden Teil von 150.000 Euro müssen sie versteuern. In der Steuerklasse I beträgt der Steuersatz für Erbschaften bis zu 300.000 Euro elf Prozent, sodass die Höhe der Erbschaftssteuer in diesem Fall 16.500 Euro beträgt.

Alle anderen Erben haben nur einen geringen Freibetrag von 20.000 Euro und müssen für den darüberliegenden Teil von 230.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Bei Erben der Steuerklasse II (siehe mittlerer Teil der Tabelle) beträgt der Erbschaftssteuersatz bei dieser Summe 20 Prozent, das entspricht 46.000 Euro. Bei Erben der Steuerklasse III (siehe mittlerer Teil der Tabelle) beträgt der Erbschaftssteuersatz bei dieser Summe 30 Prozent, das entspricht 69.000 Euro.

Höhe der Erbschaftssteuer bei 600.000 Euro Erbschaft

Bei einer Erbschaft von 600.000 Euro reichen die Freibeträge bei keinem der Erben aus (siehe Tabelle unten). Ehe- und eingetragene Lebenspartner müssen für die 100.000 Euro oberhalb ihres Freibetrags 11.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen. Bei Kindern und Enkeln, deren Eltern schon verstorben sind, beträgt der zu versteuernde Anteil der Erbschaft 200.000 Euro; dafür werden 22.000 Euro Erbschaftssteuer fällig.

Enkel, deren Eltern noch leben, müssen 400.000 Euro versteuern; die Höhe der Erbschaftssteuer beträgt 60.000 Euro. Eltern und Großeltern müssen 500.000 Euro versteuern und dafür 75.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlen.

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Erbschaftssteuer sparen: Das müssen Erblasser und Erben wissen

Alle Freibeträge und Steuersätze auf einen Blick – was Erblasser beachten sollten.

Alle anderen Erben müssen 580.000 Euro versteuern, denn ihr Freibetrag beträgt nur 20.000 Euro. Bei Erben der Steuerklasse II (siehe mittlerer Teil der Tabelle) beträgt der Erbschaftssteuersatz bei dieser Summe 25 Prozent, das entspricht 145.000 Euro. Bei Erben der Steuerklasse III (siehe unterer Teil der Tabelle) beträgt der Erbschaftssteuersatz bei dieser Summe 30 Prozent, das entspricht 174.000 Euro.

Tipp: Bei Erbschaften bis zu 6 Millionen Euro gehen 19 bis 30 Prozent der Erbschaft durch die Erbschaftssteuer verloren. Erblasser sollten daher ihren Vermögensübergang frühzeitig planen. Mit Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausschöpfen.

Erbschaftssteuer: Regelung bei Grenzfällen

Oberhalb des Freibetrags sind Erbschaften zu dem Steuersatz zu versteuern, der für den Wert der Erbschaft in der jeweiligen Steuerklasse vorgesehen ist (zum Beispiel in der Steuerklasse II für 75.000 Euro 15 Prozent, 11.250 Euro Erbschaftssteuer). 

Symbol für Vergleich – zwei Pfeile zeigen in entgegengesetzte Richtungen
Vergleichstabelle zur Entscheidungsunterstützung
Vergleich

Erbschaftssteuer: Freibeträge und Steuerklassen

Die Tabelle zeigt, wie hoch die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer und bei der Schenkungssteuer sind.

Liegt der Wert einer Erbschaft nur geringfügig über diesem Höchstbetrag, müsste der Erbe eigentlich auf die gesamte Erbschaft den nächsthöheren Steuersatz abführen (zum Beispiel 76.000 Euro 20 Prozent, 15.200 Euro Erbschaftssteuer). Damit unter dem Strich bei einer höheren Erbschaft nicht weniger übrigbleibt als bei einer niedrigeren, ist in solchen Fällen ein Härtefallausgleich vorgesehen.

Freibetrag bei der Erbschaftssteuer

Eine Erbschaft muss nach Abzug von Freibeträgen versteuert werden. Der Freibetrag von Ehepartnerinnen und Ehepartnerin beträgt 500.000 Euro und von Kindern 400.000 Euro. Enkelinnen und Enkel haben je einen Freibetrag von 200.000 Euro; sind ihre Eltern bereits verstorben, erhöht sich der Freibetrag auf 400.000 Euro. Eltern und Großeltern haben einen Freibetrag von 100.000 Euro und alle anderen Erben von 20.000 Euro. Mehr lesen Sie im Artikel zu den Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer.

Weitere Informationen

Mit einer Nachlassplanung stellen Erblasser sicher, dass die Erbschaftssteuer optimiert und die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. der Schenkungssteuer ausgeschöpft werden. Die Nachlassexpertinnen und -experten des VZ beraten Sie individuell bei Ihrer Nachlassregelung: Sie berücksichtigen Ihre finanzielle Gesamtsituation und Ihre Ziele, zum Beispiel im Hinblick auf Ihre Absicherung im Alter.

Informieren Sie sich in den kostenfreien Webinaren und Vorträgen zur Nachlassplanung und im VZ-Leitfaden "Den Nachlass richtig planen"

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com oder vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.

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