Testamentsvollstreckung
Fachliche, organisatorische und emotionale Unterstützung
Als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so aufgeteilt wird, wie Sie es festgelegt haben. Als unabhängige Berater und persönliche Ansprechpartner unterstützen wir Sie und Ihre Erben bei jedem Schritt – von der Entwicklung einer tragfähigen Nachlasslösung bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft.
Weitere Angebote
Haben Sie komplexe Vermögens- oder Familienverhältnisse? Oder besteht die Möglichkeit, dass die Erben Ihren letzten Willen missachten oder darüber streiten? Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers ist in vielen Fällen ratsam.
Wann ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?
Viele hinterlassen ihren Angehörigen neben Bargeld Immobilien, Wertpapiere oder Firmenbeteiligungen. Häufig sind die Erben mit der Abwicklung überfordert oder uneinig über die Aufteilung und Verwendung des Nachlasses. Unsere Testamentsvollstreckung empfiehlt sich vor allem
- bei wirtschaftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben
- bei kinderlosen Paaren oder Einzelpersonen
- wenn eine Stiftung gegründet werden soll
Tipp: Häufig treten bei der Erbteilung unerwartete Entwicklungen auf, vor allem, wenn es um viel Geld, mündliche Zusicherungen, Gegenstände von hohem emotionalem Wert oder die Nutzung des Elternhauses geht. Hier können wir Sie mit unserer Testamentsvollstreckung fachlich und organisatorisch unterstützen.
Möchten Sie mehr zum Thema erfahren? Bestellen Sie unser kostenfreies Merkblatt oder vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch in einer unserer Niederlassungen.
Warum lohnt sich eine Testamentsvollstreckung mit dem VZ?
Die Abwicklung des Nachlasses kann anspruchsvoll sein, selbst wenn Sie als Erblasser alles in einem Testament oder Erbvertrag geregelt haben. Wir unterstützen Sie und Ihre Erben bei jedem Schritt – von der Entwicklung einer tragfähigen Nachlasslösung bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Erben und Erbgemeinschaften unterstützen wir zudem mit unserem VZ Nachlass-Service.
- Wir setzen Ihren letzten Willen um und sorgen dafür, dass Ihr Nachlass rasch und in Ihrem Sinne aufgeteilt wird.
- Wir leiten alle notwendigen Maßnahmen ein, damit die Erbschaft bis zur Teilung im Wert nicht geschmälert wird.
- Während der Erbteilung kümmern wir uns um die Nachlassverwaltung, vor allem um Wertpapiere und Immobilien. So können die Erben viel Geld sparen.
- Wir entlasten die Erben, indem wir uns um teils drängende administrative Angelegenheiten kümmern.
- Kommt es zu Erbstreitigkeiten, übernehmen wir die Funktion des Mediators. Als Unparteiische vermitteln wir zwischen den Erben und suchen nach kompromissfähigen Lösungen.
Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, bestellen Sie unser kostenfreies Merkblatt. Oder interessieren Sie sich für eine Testamentsvollstreckung? Dann besprechen Sie Ihre Fragen in einem ersten, unverbindlichen Termin im VZ VermögensZentrum.
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?
Die Vergütung eines Testamentsvollstreckers richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins. Je nach Höhe des Vermögens beträgt die Vergütung etwa 1,5 bis fünf Prozent des Nachlassvermögens. Erweist sich die Testamentsvollstreckung als besonders aufwendig, können Aufschläge hinzukommen. Um Klarheit über die Kosten der Testamentsvollstreckung zu schaffen, können Sie bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung die Vergütung im Testament festlegen.
Wenn Sie mehr zu uns und unseren Dienstleistungen als Testamentsvollstrecker und Nachlassplaner erfahren möchten, bestellen Sie unsere Unterlagen. Oder lernen Sie uns kennen: Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes, unverbindliches Gespräch im VZ VermögensZentrum oder online.
Lassen Sie sich von unseren Nachlassexperten unterstützen
Wir setzen Ihren letzten Willen um und sorgen dafür, dass Ihr Nachlass rasch und in Ihrem Sinne aufgeteilt wird. Während der Erbteilung kümmern wir uns um die Nachlassverwaltung, vor allem um Wertpapiere und Immobilien. Füllen Sie das Formular aus, damit wir die nächsten Schritte Ihrer Nachlassplanung besprechen können.