
Daniel Hankwitz, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Nürnberg
Als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht hat Daniel Hankwitz schon viel erlebt. Er erklärt, welche Fehler man in einem Testament vermeiden sollte und in welchen Fällen ein Erbvertrag die bessere Lösung ist.
Daniel Hankwitz, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Nürnberg
Ohne Testament bestimmt das Gesetz, wer wie viel vom Nachlassvermögen bekommt. Die gesetzliche Erbfolge stimmt aber selten mit den individuellen Wünschen überein. Mit einem Testament kann man erstens davon abweichen und zweitens verhindern, dass eine Erbengemeinschaft entsteht. Denn bei diesen kommt es häufig zu langen Auseinandersetzungen und Streit.
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Mit einem eigenhändigen Testament bleibt man flexibel. Man kann es jederzeit ändern – zum Beispiel, wenn ein Enkelkind zur Welt kommt, das man berücksichtigen möchte. Ein notarielles Testament zu ändern, ist umständlicher und kostet. Dafür braucht es damit in der Regel keinen Erbschein. Es empfiehlt sich aber stets, ein Testament von Experten prüfen zu lassen und beim Gericht zu hinterlegen, um es vor Verlust oder Vernichtung zu schützen.
Wenn Erblasser ihr Testament nicht eigenhändig schreiben und unterschreiben, ist es ungültig. Darüber hinaus sollte man in dem Testament mindestens einen Erben benennen. Das wird oft vergessen: Manchmal besteht ein Testament nur aus mehreren Vermächtnissen – also aus konkreten Zuwendungen für einzelne Personen. Es muss aber mindestens einen Erben geben, der in die Verträge des Erblassers eintritt und auch die Vermächtnisse erfüllt. Sonst muss das Nachlassgericht ermitteln, wer als Erbe gemeint sein könnte. Gelingt das dem Gericht nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Unternehmen oder größere Immobilienvermögen weitergegeben werden sollen, eignen sich Erbverträge in der Regel am besten. Darin verpflichtet sich zum Beispiel die Ehefrau, die Firma nach dem Tod des Inhabers weiterzuführen oder das Immobilien-Portfolio zu verwalten und es später an die Kinder weiterzugeben. Mit solchen Regelungen ist vertraglich sichergestellt, dass der Wille der Erblasser umgesetzt wird. Bei einem Testament gibt es diese Garantie nicht. Im Zweifel sollte man sich zu diesem Thema von einem unabhängigen Experten oder einem Fachanwalt beraten lassen.
Ein Todesfall kann die Familie stark belasten. Hier bieten Testamentsvollstrecker Entlastung, indem sie wichtige Aufgaben übernehmen. Sie wickeln den Nachlass ab, setzen das Testament nach dem Willen der Verstorbenen um und kümmern sich auch um die Erbschaftssteuererklärung. Ein Testamentsvollstecker empfiehlt sich auch, wenn der Erblasser befürchtet, dass es unter den Erben zu Streit kommen könnte, weil sie uneinig sind. Wichtig ist, dass man eine unparteiische Person auswählt. Sie muss in jedem Fall bereits im Testament benannt sein.
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Der Nürnberger Rechtsanwalt Daniel Hankwitz ist Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker. Er ist seit 25 Jahren bundesweit tätig und spezialisiert auf die Durchsetzung und Abwehr familien- und erbrechtlicher Ansprüche. Er plant erbrechtliche Gestaltungen unter steuerlichen Gesichtspunkten und führt Testamentsvollstreckungen durch.