Was unterscheidet Grenzgänger und Wochenaufenthalter?

Angestellte oder Selbstständige, die in der Schweiz arbeiten, aber in Deutschland wohnen, werden als Grenzgänger bezeichnet. Typischerweise pendeln Grenzgänger an jedem Arbeitstag über die Grenze zur Arbeit und auch wieder nach Hause. Bleiben Grenzgänger häufiger als einen Tag pro Woche im Homeoffice, kann dies Auswirkungen auf ihren Status haben. Denn die Mindestvoraussetzung ist es, einmal pro Woche an den Wohnsitz in Deutschland zurückzukehren. Wer während der Woche am Arbeitsort in der Schweiz übernachtet und nur an den Wochenenden an den Wohnsitz in Deutschland zurückkehrt, gilt als Wochenaufenthalter oder Wochengrenzgänger. Beide brauchen die Grenzgänger-Bewilligung G, auch die Wahl der Krankenversicherung ist unabhängig davon. Die Einstufung hat jedoch große Auswirkungen auf die Steuerpflicht. Lesen Sie mehr dazu in unserem Leitfaden "In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben"

Merkblatt

Checkliste für Grenzgänger vor Stellenantritt in der Schweiz

Sie starten demnächst bei Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz, behalten aber Ihren deutschen Wohnsitz? Dann sollten Sie dieses Merkblatt lesen.

Leitfaden

In der Schweiz arbeiten, in Deutschland leben

Erfahren Sie, worauf Sie als Grenzgänger oder Auswanderer achten müssen, wie Sie Steuern sparen und Ihren Ruhestand absichern.

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