Börsenaufträge

Damit wir Ihre Börsenaufträge reibungslos und ohne Zeitverzögerung abwickeln können, bitten wir Sie, sämtliche Aufträge mit folgenden Angaben zu versehen:

Stückzahl oder Nennwert

Wertpapiere und Fondsanteile: Gewünschte Stückzahl angeben.

Gläubigerpapiere (z.B. Anleihen): gewünschten Nennwert angeben. Beachten Sie bei der Angabe des Nennwerts die Stückelung des jeweiligen Titels. Stückelungen betragen in der Regel 1.000 oder 5.000 Währungseinheiten oder ein Vielfaches davon.

Unser Newsletter informiert wöchentlich über Aktuelles an den Börsen & Märkten:

WKN oder ISIN und Titelbezeichnung

Die Angabe einer WKN (Wertpapierkennnummer) oder ISIN (International Securities Identification Number) ist wichtig für die eindeutige Identifikation eines Wertpapiers. Die WKN wird in Deutschland verwendet, die ISIN hingegen ist eine weltweit akzeptierte Bezeichnung.

Um Fehler oder Missverständnisse gänzlich auszuschließen, ist zusätzlich eine genaue Titelbezeichnung in Worten nötig. Am folgenden Beispiel soll die Wichtigkeit der genauen Identifikation eines Wertpapiers aufgezeigt werden:

Auftragsart und Gültigkeitsdauer

Das VZ Vermögenszentrum bietet die folgenden Auftragsarten an.

a) Kaufaufträge

  • Bestens-Auftrag (Auftrag ohne Limit)
  • Limitierter Auftrag (Auftrag mit Limit)
  • Bedingter Auftrag (Stop-Buy und Stop-Buy-Limit)

b) Verkaufsaufträge

  • Bestens-Auftrag (Auftrag ohne Limit)
  • Limitierter Auftrag (Auftrag mit Limit)
  • Bedingter Auftrag (Stop-Loss und Stop-Limit)

c) Bestens-Auftrag

Bei einem Bestens-Auftrag legt der Käufer oder Verkäufer kein Limit fest. Der Auftrag wird zum nächstmöglichen Kurs ausgeführt. Diese Auftragsart sollte nur bei sehr liquiden Titeln gewählt werden.

d) Limitierter Auftrag

Bei einem limitierten Auftrag legt der Käufer oder Verkäufer ein Limit fest, zu dem er kaufen oder verkaufen will. Der Auftrag wird nur zum festgelegten Kurs ausgeführt.

Bitte beachten Sie, dass es bei limitierten Aufträgen zu so genannten Teilausführungen kommen kann. Teilausführungen am gleichen Börsentag werden nur einmal verrechnet. Erstrecken sich die Teilausführungen über mehrere Tage, werden einmal pro Tag Transaktionsgebühren verrechnet.

e) Bedingter Auftrag Stop-Buy

Bei dieser Auftragsart handelt es sich um einen Kaufauftrag mit einem Auslöselimit. Sobald der Börsenkurs dieses Auslöselimit erreicht, wird der Börsenauftrag in einen Bestens-Auftrag umgewandelt und der entsprechende Titel wird zum nächstmöglichen Kurs gekauft.

f) Bedingter Auftrag Stop-Buy-Limit

Der Stop-Buy-Limit-Auftrag hat ein Limit und ein Auslöselimit. Beide müssen über dem aktuellen Kurs liegen. Das Limit hält fest, bis zu welchem Kurs der Auftrag ausgeführt wird. Sie darf nicht tiefer sein als das Auslöselimit. Das Auslöselimit bestimmt, wann der Auftrag ausgelöst wird. Sobald der Auftrag ausgelöst worden ist, wird er wie ein limitierter Auftrag behandelt.

Der Auftrag kostet somit zwischen 12 und 14 EUR aber nicht über 14 EUR. Bei mehr als 14 EUR wird der Auftrag nicht ausgeführt.

g) Bedingter Auftrag Stop-Loss

Bei dieser Auftragsart handelt es sich um einen Verkaufsauftrag mit einem Auslöselimit. Sobald der Börsenkurs dieses Auslöselimit erreicht, wird der Auftrag in einen Bestens-Auftrag umgewandelt und der entsprechende Titel wird zum nächstmöglichen Kurs verkauft.

h) Bedingter Auftrag Stop-Limit

Der Stop-Limit-Auftrag hat ein Limit und ein Auslöselimit. Beide müssen unter dem aktuellen Kurs liegen. Das Limit hält fest, bis zu welchem Kurs der Auftrag ausgeführt wird. Sie darf nicht höher sein als das Auslöselimit. Das Auslöselimit bestimmt, wann der Auftrag ausgelöst wird. Sobald der Auftrag ausgelöst worden ist, wird er wie ein limitierter Auftrag behandelt.

Der Auftrag befindet sich somit zwischen 8 und 6 EUR aber nicht unter 6 EUR. Bei weniger als 6 EUR wird der Auftrag nicht ausgeführt.

  • Auslöselimit: Das Auslöselimit bestimmt den Zeitpunkt für die Aktivierung des Auftrags. Wenn der aktuelle Börsenkurs das Auslöselimit erreicht, wird der Auftrag ausgelöst.
  • Gültigkeit: Geben Sie unabhängig von der gewählten Auftragsart immer an, bis wann der Auftrag gültig ist. Kann ein Auftrag bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht ausgeführt werden, wird er aus dem Börsensystem gelöscht und muss bei Bedarf neu aufgegeben werden. Solange ein Auftrag nicht ausgeführt wird (auch keine Teilausführungen), fallen keine Gebühren an. Ohne Angabe eines Gültigkeitsdatums wird der Auftrag "börsengültig" aufgegeben. Er ist in diesem Fall nur während des laufenden Tages gültig und wird nach Börsenschluss gelöscht.
  • Abwicklungskonto: Geben Sie unter "Abwicklungskonto" jenes Konto an, auf dem die Gutschrift aus einem Verkauf oder die Belastung für einen Kauf von Wertpapieren erfolgen soll. Die Angabe des gewünschten Abwicklungskontos ist vor allem dann notwendig, wenn Konten in verschiedenen Währungen (z.B. EUR/USD/CHF/GBP) zur Verfügung stehen.

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