Erben & Vererben

Wer als Erbe in Frage kommt

Im Testament legen Erblasser fest, wer welchen Anteil vom Vermögen erben soll. Das können Verwandte, Freunde, ungeborene Kinder, Institutionen oder Tiere sein.

Der Verfasser eines Testaments legt fest, welche Anteile seine gesetzlichen Erben am Nachlass erhalten sollen. Die Pflichtteile müssen dabei aber berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann er anordnen, welche anderen Begünstigten welche Anteile vom Erbe erhalten sollen.

Als Erben kann man nicht nur lebende Personen einsetzen. Mögliche Erben können auch Kinder sein, die bereits gezeugt, aber noch nicht geboren sind. Auch Institutionen wie Stiftungen, Vereine oder politische Organisationen können bedacht werden. Ebenso Tiere: Wird ein Tier in einem Testament bedacht, müssen die anderen Erben für die artgerechte Haltung sorgen oder einen entsprechenden Betrag für die Pflege des Tieres einsetzen.

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