Ruhestand

Vermögen verschenkt und pflegebedürftig — was nun?

Auf Pflegebedürftige kommen hohe Kosten zu, besonders wenn sie in ein Pflegeheim müssen.

Andreas Limoser

Ruhestandsexperte

Pflegebedürftigen greift der Staat zwar finanziell unter die Arme, jedoch erst nachdem sie ihr Vermögen fast aufgebraucht haben.

Nicht alle wollen sich damit abfinden, dass ihr Erspartes durch Pflegekosten aufgebraucht wird. Das lässt sich mit einer frühzeitigen Erbschaftsplanung zumindest teilweise verhindern, zum Beispiel mit frühzeitigen Schenkungen.

Nur wenn Schenkungen vor mehr als zehn Jahren gemacht wurden, kann das Sozialamt sie nicht zurückfordern, um davon die Pflegekosten zu bezahlen. Ist die Schenkung allerdings weniger als zehn Jahre her, kann das Sozialamt zumindest teilweise darauf zugreifen.

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