Erben & Vererben

Gütertrennung

Ehepaare, die ihre finanzielle Unabhängigkeit wahren möchten, wählen als Güterstand die Gütertrennung.

Bei der Gütertrennung vermischen sich die Vermögen nicht. Jedem Ehepartner gehört das, was er in die Ehe einbringt, und das, was er während der Ehe erwirbt. Eine güterrechtliche Auseinandersetzung ist deshalb nicht nötig: Der Nachlass besteht ausschließlich aus dem Vermögen des Verstorbenen.

Die Gütertrennung benachteiligt den Ehepartner, der den Haushalt führt und kein oder nur wenig Einkommen erzielt. Er hat keinen Anspruch auf das Vermögen, das der andere während der Ehe aus seinem Einkommen bildet. Die Gütertrennung kann aber von Vorteil sein, wenn ein Ehepartner eine Firma besitzt, für die er persönlich haftet.

Wenn ein Ehepartner ganz oder überwiegend den Haushalt oder die Kindererziehung übernimmt, sollte dafür regelmäßig ein finanzieller Ausgleich stattfinden. Ehepaare mit einer solchen Aufgaben- und Gütertrennung sollten ihr Vermögen von Zeit zu Zeit neu untereinander aufteilen. Zum Beispiel könnte der erwerbstätige Ehepartner dem anderen monatlich einen bestimmten Betrag auszahlen oder ihm bestimmte Vermögenswerte überschreiben, etwa eine Immobilie oder Wertpapiere.

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