Ruhestand

Familienversicherung

Ehepartner sind häufig in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert. Manche verfügen über einen geringfügigen Rentenanspruch aus einer früheren beruflichen Tätigkeit. Mit Auszahlung der Rente stellt sich nun die Frage, ob sie weiter familienversichert bleiben können oder eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten haben.

Andreas Limoser

Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
03. Januar 2023

Sie bleiben familienversichert, wenn sie nicht mehr als 485 Euro pro Monat (Stand 2023) verdienen. Zusammen mit der Werbungskostenpauschale von 1.230 beträgt das jährliche Gesamteinkommen 7.050 Euro. Geringfügig Beschäftigte dürfen 520 Euro pro Monat verdienen.

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Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Von den Einnahmen abgezogen werden können unter anderem Werbungskosten, AfA-Abschreibungen und der Sparerpauschbetrag.

Oft führen einsetzende Rentenzahlungen dazu, dass das Gesamteinkommen die genannte Freigrenze übersteigt. Dann sollte man prüfen, ob der Ruheständler die Vorversicherungszeit erfüllt und damit Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird oder ob er sich freiwillig versichern muss.

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