Tipps zu Vermögen und Ruhestand
Diese Seite teilen
Newsletter vom 3. Mai 2019
Informieren Sie sich regelmäßig über interessante Themen rund um Ruhestand, Geldanlage, Immobilien, Finanz- und Nachlassplanung.
Rente und Steuern: So viel fordert der Fiskus
Jeder vierte Rentner zahlt Steuern und Sozialabgaben – und das nicht zu knapp. Dadurch kann die Rente netto gut und gerne ein Viertel geringer ausfallen als erwartet. Die Folge: Eine Rentenlücke, die sich nur schließen lässt, wenn man bis zum Ruhestand genug Geld auf die Seite legt.
Herr und Frau Krüger sind überrascht, wie viel Steuern und Abgaben sie im Rentenalter zahlen müssen. Den Krügers war zwar bewusst, dass der Eintritt in den Ruhestand nicht bedeutet, Ruhe vor dem Finanzamt zu haben, aber das es soviel ist, hätten sie nicht gedacht. Die Krügers haben mehr Kapitalerträge als der Sparerpauschbetrag von 1.602 Euro zulässt, und ihr zu versteuerndes Einkommen übersteigt den Grundfreibetrag von 18.336 im Jahr 2019, denn als Ehepaar genießen die Krügers doppelte Freibeträge.
Rentenerhöhung zum 1. Juli: Plötzlich Steuerpflicht
Wer wie die Krügers höhere Einkünfte hat, den bittet der Fiskus zur Kasse. Und das betrifft zunehmend mehr Rentner. Experten schätzen, dass wegen der jährlichen Rentenerhöhung ab Juli fast 50.000 Rentner in Deutschland wieder steuerpflichtig werden!
Das Gute: Die gesetzliche Altersrente ist nur zum Teil steuerpflichtig. Entscheidend ist, in welchem Jahr der Rentenbezug beginnt. Bei Herrn Krüger startete der Ruhestand dieses Jahr, darum bleiben 22 Prozent seiner Rente steuerfrei. Würde er nächstes Jahr in Rente gehen, wären es nur noch 20 Prozent. Denn mit jedem Neu-Rentnerjahrgang verringert sich der steuerfreie Anteil um zwei Prozentpunkte. Dabei richtet sich der Freibetrag aber nicht nach dem Prozentsatz, sondern nach dem Betrag, der im ersten Rentenjahr steuerfrei gestellt ist. Dieser Betrag bleibt lebenslang steuerfrei, zukünftige Rentenanhebungen sind zu 100 Prozent zu versteuern!
Betriebsrenten und andere Einkünfte sind komplett zu versteuern
Doch damit nicht genug. Herr Krüger bekommt noch Betriebs- und Riesterrenten, die – wie auch Rürup-Renten – zu 100 Prozent der Steuerpflicht unterliegen. Das Gleiche gilt für die Einnahmen aus ihrer Mietwohnung und einer Teilzeittätigkeit, der Frau Krüger nachgeht. Mit einer Privatrente ist es etwas besser, denn hier muss nur der Ertragsteil versteuert werden. Bei Kapitaleinkünften greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Nicht vergessen: Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neben Steuern fallen für Rentner auch Sozialabgaben an. Die Deutsche Rentenversicherung behält den eigenen Anteil am Krankenversicherungsbeitrag (7,3 Prozent) und den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung ein (3,05 Prozent, Kinderlose 3,30 Prozent) ein. Wer die Voraussetzungen für die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) nicht erfüllt, zahlt sogar den vollen Beitrag. Auf die Betriebsrente und Erwerbseinkünfte (außer 450-Euro-Jobs) werden Sozialabgaben in voller Höhe fällig.
Rentner haben oft viel weniger als gedacht
Verheiratet | |
---|---|
Gesetzliche Rente | 43.200 EUR |
+ Betriebsrente und andere Einkünfte | 16.800 EUR |
Gesamteinkünfte Brutto | 60.000 EUR |
- Beiträge Krankenkasse | 5.990 EUR |
- Beiträge Pflegekasse | 1.830 EUR |
-Steuern inklusive Solidaritätszuschlag | 6.180 EUR |
Gesamteinkünfte Netto | 46.000 EUR |
Das vereinfachte Beispiel in der Grafik zeigt, wie viel Geld den Krügers durch den Abzug von Steuern und Sozialabgaben verloren geht. Von 60.000 Euro Jahreseinkommen bleiben dem Ehepaar netto nur 46.000 Euro übrig, knapp ein Viertel, nämlich 14.000 Euro, ist weg. In 25 Rentenjahren summiert sich die finanzielle Lücke auf 350.000 Euro, diese möchten die Krügers gern schließen. Das Geld dafür müssen sie während des Erwerbslebens ansparen.
Steuer-Tipp: Zusatzrente aus dem eigenen Vermögen
Attraktiv und steuergünstig sind Entnahmen aus dem eigenen Vermögen. Organisieren Sie Ihre Zusatzrente darum so, dass Sie sich diese zum Beispiel im Rahmen der Etappenstrategie selbst auszahlen, also einfach überweisen oder abheben. Voraussetzung dafür ist allerdings absolute Disziplin. Mehr über die Etappenstrategie und wie sie funktioniert lesen Sie in unserem Wissensbeitrag.
Neues Merkblatt: "Steuern zahlen als Rentner: Das Wichtigste im Überblick"
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihre Altersrente und andere Einkünfte im Ruhestand besteuert werden? Dann bestellen Sie unser kostenfreies Merkblatt "Steuern zahlen als Rentner". Sie erhalten wertvolle Tipps, zum Beispiel, welche Einkünfte steuerfrei sind und welche Abzüge und Freibeträge Sie geltend machen können. Bestellen Sie das Merkblatt unter "Weitere Informationen".
Weitere Informationen
Nutzen Sie die unverbindlichen Informationsangebote des VZ VermögensZentrums: