Private Altersvorsorge

Riesterrente: Was Sie darüber wissen sollten

Rund elf Millionen Bundesbürger haben einen Vertrag für eine Riester-Rente abgeschlossen, um privat für ihren Ruhestand vorzusorgen. Sie profitieren von staatlichen Zuzahlungen oder Steuervorteilen. Diese gehen allerdings im Ruhestand wieder verloren.

Albert Bitter
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
19. Oktober 2023

Eine geförderte Riester-Rente kann jeder abschließen, der als Erwerbstätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das sind Angestellte ebenso wie Beamte, Soldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und geringfügig Beschäftigte. Sie können in eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag investieren.

Merkblatt

Checkliste für den Ruhestand

Die wichtigsten Aufgaben für die Planung Ihres Ruhestands kompakt zusammengefasst.

Förderung in der Ansparphase

Der Staat fördert die Beitragszahlungen. Für die Beitragszahlungen erhalten Riester-Versicherte jedes Jahr Zuschüsse in Höhe von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden), was sich vor allem für Familien lohnt.

Alternativ können sie jedes Jahr Beitragszahlungen von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist besonders vorteilhaft für Alleinstehende und Doppelverdiener.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Allerdings werden die Beiträge nachgelagert besteuert, so dass der Steuervorteil im Ruhestand zum Teil wieder verlorengeht. Auszahlungen aus Riester-Verträgen sind zu 100 Prozent zu versteuern. Bei Rentenversicherungen gilt dies für die Rentenauszahlungen wie bei einem Kapitalbezug, denn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kann man sich zu Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.

Verluste bei Ruhestand im Ausland

Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, verliert die Vorteile aus der Ansparphase. Rentner mit einem Hauptwohnsitz außerhalb der EU müssen alle Zuschüsse und Steuervorteile zurückzahlen. Die Kapitalerträge aus der Ansparphase bleiben aber erhalten, und auf die Riester-Renten muss in Deutschland keine Einkommensteuer entrichtet werden.

Regelmäßig und kostenfrei informiert

Aktuelles zu Börsen und Märkten und das Wichtigste zur Altersvorsorge und Ruhestandsplanung: regelmäßig per E-Mail in Ihrem Postfach.

Anrede
* Pflichtfeld