Erben & Vererben

Erbfolge ändern

Wer mit der gesetzlichen Aufteilung seines Erbes nicht einverstanden ist, kann die Erbfolge mit einem Testament oder einem Erbvertrag ändern.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
20. Oktober 2023

Ein eigenhändiges Testament ist die einfachste und deshalb die häufigste Form. Es muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Der Verfasser kann sein Testament jederzeit ändern oder aufheben.

Ein Erbvertrag hingegen ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und seinen Erben. Er ist nur gültig, wenn er von allen Parteien unterschrieben und von einem Notar beurkundet ist. Will eine Partei den Vertrag später ändern oder aufheben, müssen alle Parteien damit einverstanden sein.

Eigenhändige Testamente geben oft Anlass zu Streitigkeiten. Besonders häufig kommt es vor, dass sich einzelne Verfügungen widersprechen oder dass der Wille des Verstorbenen nicht eindeutig aus dem Testament hervorgeht. Um dies auszuschließen, sollten künftige Erblasser ihr Testament von einem Notar auf etwaige Formfehler oder Verstöße untersuchen lassen.

Regelmäßig und kostenfrei informiert

Aktuelles zu Börsen und Märkten und das Wichtigste zur Altersvorsorge und Ruhestandsplanung: regelmäßig per E-Mail in Ihrem Postfach.

Anrede
* Pflichtfeld