Der schrittweise Ausstieg aus dem Erwerbsleben
Wer die Regelaltersgrenze (von 65 bis 67 Jahren) noch nicht erreicht hat, darf nur begrenzt hinzuverdienen, damit keine Rentenkürzung erfolgt: Die individuelle Hinzuverdienstgrenze ist abhängig von der Höhe der Teilrente und vom Einkommen der letzten drei Kalenderjahre.

Michael Müller
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Wer die Regelaltersgrenze (von 65 bis 67 Jahren) noch nicht erreicht hat, darf nur begrenzt hinzuverdienen, damit keine Rentenkürzung erfolgt: Die individuelle Hinzuverdienstgrenze ist abhängig von der Höhe der Teilrente und vom Einkommen der letzten drei Kalenderjahre.
Gleitender Übergang in den Ruhestand
Ein schrittweiser Rückzug aus dem Erwerbsleben ist für viele Erwerbstätige auch aus einem anderen Grund attraktiv: Sie können sich dadurch besser auf den neuen Lebensabschnitt einstellen.
Ein nahtloser Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand ist für viele nicht leicht. Der Tagesablauf verändert sich und Gewohntes fällt weg. Das führt bei manchen zu Lebenskrisen oder Konflikten in der Partnerschaft.
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