Ruhestand

Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell?

Die Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, das Angestellten ab 55 einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Bei der Alterszeitzeit stockt der Arbeitgeber das Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung. Einen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.

Henrik Arning
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
12. April 2024

Bei der Altersteilzeit halbieren Angestellte ihre Arbeitszeit. Das Gehalt wird halbiert und vom Arbeitgeber um zwei Komponenten erhöht: 

Merkblatt

Checkliste für den Ruhestand

Die wichtigsten Aufgaben für die Planung Ihres Ruhestands kompakt zusammengefasst.

1. Aufstockung des Gehalts

Der Arbeitgeber zahlt einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent des letzten Regelarbeitsentgelts. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt.

2. Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung

Außerdem zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie basieren in der Regel auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts und sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.

In Verbindung mit den Altersteilzeitleistungen kann ein vorzeitiges Ausscheiden finanziell attraktiv sein. Wer die Möglichkeit hat, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, sollte diese auf jeden Fall prüfen.

Tipp: Mit der Altersteilzeit sinkt Ihr Gehalt spürbar. Prüfen Sie, ob die niedrigeren Einkünfte ausreichen, um Ihre Ausgaben zu decken. 

Was sind die Voraussetzungen für Altersteilzeit? 

Um in Altersteilzeit gehen zu können, muss das 55. Lebensjahr vollendet sein. 

Die Vereinbarung zur Altersteilzeit, die Angestellte mit ihrem Arbeitgeber treffen, muss sich bis zum Rentenbeginn erstrecken. Während der gesamten Zeit bleiben sie versicherungspflichtig beschäftigt.

Vor Beginn der Altersteilzeit muss man innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz). Alternativ können Zeiten angerechnet werden, in denen Arbeitslosen- oder Krankentagegeld bezogen wurde.

Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es? 

In Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Erwerbstätige seine Arbeitszeit flexibel gestalten. Für die Altersteilzeit stehen zwei Modelle zur Auswahl:

Blockmodell

Weit verbreitet ist das Blockmodell, in dem der Erwerbstätige in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll und in der zweiten Hälfte gar nicht mehr arbeitet.

Gleichverteilungsmodell

Auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, beispielsweise halbtags oder an zwei bis drei Tagen in der Woche. Auch kann die Arbeitszeit Schritt für Schritt reduziert werden.

Bei beiden Modellen wird das Gehalt während der gesamten Zeit in gleicher Höhe gezahlt. Die Altersteilzeit endet mit dem Beginn des Rentenbezugs.

Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:

Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?

Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Die Altersteilzeit wird auf freiwilliger Basis vereinbart. Ein Anspruch auf Altersteilzeit kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sein.

Die Voraussetzungen, Leistungen und andere Bestimmungen sind im Altersteilzeitgesetz geregelt. 

Die Bundesagentur für Arbeit förderte seit 1996 eine Altersteilzeit, wenn der freiwerdende Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen besetzt wird oder mit jemandem, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat. Diese Förderung wurde Ende 2009 eingestellt.

Weitere Informationen

Möchten Sie früher in den Ruhestand gehen? Finden Sie frühzeitig heraus, wie sich die wegfallenden Jahresgehälter und die Rentenabschläge aus Ihrem Vermögen decken lassen.

Die Altersteilzeit ist eines von mehreren Möglichkeiten, den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben umzusetzen. Weitere Möglichkeiten sind die Reduzierung des Pensums auf Teilzeit oder die Frührente, zum Beispiel die Rente mit 63

Lassen Sie sich von den Ruhestandsexpertinnen und -experten des VZ aufzeigen, welche Wege infrage kommen und welches Vorgehen in Ihrer persönlichen Situation am besten geeignet ist. Das VZ VermögensZentrum ist seit 30 Jahren auf Ruhestandsplanung spezialisiert. Nutzen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check des VZ oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.

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