ARUG II

Die VZ VermögensZentrum Bank AG übt keine Aktionärsrechte für seine Kunden aus. Zudem besteht kein Kontakt zwischen der VZ VermögensZentrum Bank AG und den Gesellschaften sowie anderen Aktionären der Gesellschaften von denen Finanzinstrumente für Kunden erworben werden. Die VZ VermögensZentrum Bank AG ist ein unabhängiger Vermögensverwalter. Daher bestehen keine Interessenkonflikte in Zusammenhang mit Gesellschaften von denen Finanzinstrumente erworben werden (Zuwendungen nimmt die VZ VermögensZentrum Bank AG im Rahmen der Vermögensverwaltung nicht an bzw. kehrt diese umgehend an die Kunden aus).

Aus den aufgelisteten Gründen muss die VZ VermögensZentrum Bank AG die Vorgaben des § 134b Abs. 1-3 nicht erfüllen.

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